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Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Landesregierung beschließt weitere Hilfen für das Schaustellergewerbe, die Event- und Veranstaltungsbranche sowie das Taxigewerbe

30.07.2020

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau teilt mit: „Die Landesregierung hat gestern (28. Juli) den Weg für ein weiteres Hilfsprogramm freigemacht. Das Programm soll Unternehmen und Selbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes in Form eines Tilgungszuschusses unterstützen. „Schausteller tragen mit ihrem Engagement zum reichhaltigen kulturellen und gemeinschaftlichen Leben in unserem Land bei. Die Betriebe sind durch das Verbot von Großveranstaltungen mit am härtesten von der Corona-Krise betroffen. Die größte finanzielle Belastung für Schausteller und die Eventbranche, aber auch für das Taxigewerbe sind Tilgungsraten für Kredite. Die beschlossene Hilfe ist deshalb existenziell wichtig für sie“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Die Landesregierung schätzt den Mittelbedarf für die Hilfe auf insgesamt rund 92,2 Millionen Euro.

 

Die Überbrückungshilfe des Bundes könne Unternehmen des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes zwar unterstützen, sie greife aber zu kurz, so die Ministerin. „Aufgrund der kleinteiligen Betriebsstruktur mit in der Regel wenig Beschäftigten und oft hohem Investitions- und Finanzierungsbedarf für Fahrgeschäfte oder für Bühnentechnik kann die Überbrückungshilfe die Betriebe nicht vor der Insolvenz sichern. Ich habe mich dafür eingesetzt, dass wir hier eine passgenaue Lösung finden und die bislang bestehenden Förderlücken schließen. Das ist uns gelungen: Durch den direkten Tilgungszuschuss können wir sie wirkungsvoll entlasten.“

 

Weitere Informationen

Der Tilgungszuschuss Corona fördert von der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent. Förderfähig sind dabei die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallenden Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 150.000 Euro je Antragsteller. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, Veranstaltungs- und Eventbranche und Taxiunternehmen.

 

Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und der Landesaufstockung mit dem fiktiven Unternehmerlohn. Der Tilgungszuschuss Corona soll nun schnellstmöglich mithilfe eines Dienstleisters umgesetzt werden.“

 

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 
 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

 

 
Weitere Informationen:
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Do.      08.00 - 12.00 Uhr
Fr.       07.30 - 12.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

 

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Fr.        07.30 - 12.00 Uhr

 

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