Aktuelle Informationen zum Coronavirus - CoronaVo-Sportwettkämpfe neugefasst

12. 06. 2020

Die Landesregierung hat die CoronaVO-Sportwettkämpfe neugefasst:

 


1.   Zum Anwendungsbereich zählen seit 11.06.2020 auch Schwimmbäder, Hallenbäder, Thermalbäder und Spaßbäder . Auch dort können also nun Wettbewerbe und Wettkämpfe durchgeführt werden. Bis 10.06.2020 war dies nur in öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten möglich.

2.   Bei der bis 10.06.2020 auf öffentliche und private Sportanlagen und Sportstätten begrenzten Möglichkeit, Wettbewerbe und Wettkämpfe durchzuführen, mussten stets wirtschaftliche Interessen für die Durchführung vorrangig sein, es sich bei den Wettbewerben und Wettkämpfen also de facto um Profisport handeln.

Seit 11.06.2020 können in Schwimmbädern, Hallenbädern, Thermalbädern und Spaßbädern sowie in öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten nach dem neuen § 4 auch Wettbewerbe und Wettkämpfe des Breitensports durchgeführt werden. Bei der Durchführung solcher Wettbewerbe und Wettkämpfe sind wirtschaftliche Interessen naturgemäß nicht vorrangig. Diese Voraussetzung muss hier daher auch nicht gegeben sein.

3.   Bei besonderen Vorgaben für die Durchführung von Wettbewerben und Wettkämpfen im Profisport wird gemäß § 3 Abs. 1 danach unterschieden, ob bei der jeweiligen Sportart
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern dauerhaft gewährleistet werden kann und daher § 2 gilt oder
- ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht dauerhaft gewährleistet werden kann und daher § 2 sowie § 3 Abs. 3 bis 5 gelten.

Im Breitensport sind generell nur Wettbewerbe und Wettkämpfe gestattet, in denen der Mindestabstand von 1,5 Metern dauerhaft gewährleistet werden kann.

4.  Für die Wettbewerbe und Wettkämpfe im Profisport ist keine Begrenzung der zulässigen Zahl teilnehmender Sportler*innen festgelegt. Wettbewerbe und Wettkämpfe im Breitensport dürfen hingegen höchstens 99 Teilnehmer*innen aufweisen.

5.  Zuschauer*innen sind weder im Profisport noch im Breitensport zugelassen.

6.   Die Zahl der ansonsten anwesenden Personen ist im Breitensport so weit wie möglich zu reduzieren. Für den Profisport gibt es keine entsprechende Vorgabe. Sowohl im Profisport als auch im Breitensport ist allerdings die Zahl der anwesenden Personen soweit zu begrenzen, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können.
 

 

CoronaVO-Sportwettkämpfe

Pressemitteilung Kultusministerium zur Lockerungen bei Sportwettkämpfen

 

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 
 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html