Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Corona Maßnahmen im Überblick

09. 06. 2020

Die Stadt Großbottwar fasst für Sie die aktuellen Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus zusammen (Stand 08.06.2020)

 

Aufgrund der derzeit positiven Entwicklung der Fallzahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen, hat die Landesregierung schrittweise Lockerungen der Maßnahmen zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Im Folgenden fassen wir für Sie die aktuell geltenden Regelungen zusammen:

 

Abstandgebot und Maskenpflicht

Es ist weiterhin ein Abstand zwischen Personen von mindestens 1,50m einzuhalten.

In Verkaufsräumen und im öffentlichen Nahverkehr besteht weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Mit der CoronaVO-Maskenpflicht gilt nun auch eine allgemeine Maskenpflicht in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, Heilpraktiker sowie Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes.

 

Kontaktbeschränkungen

Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist weiterhin nur alleine oder im Kreis der Angehörigen des eigenen sowie eines weiteren Haushalts gestattet.

Außerhalb des öffentlichen Raums sind Ansammlungen von jeweils mehr als zehn Personen (bisher fünf Personen) verboten. Ausgenommen von diesem Verbot -also ohne Personenanzahlbegrenzung- sind Ansammlungen, wenn deren teilnehmende Personen in gerader Linie verwandt sind (z.B. Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder), Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören. Hinzukommen dürfen zudem die Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner der aufgeführten Verwandten. Zum 09. Juni 2020 soll es zudem möglich sein, Familienfeiern wie z.B. Geburtstage, Hochzeiten und Taufen im häuslichen Raum mit bis zu 20 Personen zu feiern. Eine rechtliche Grundlage hierfür liegt allerdings zum 08. Juni 2020 noch nicht vor.

Ab 09. Juni 2020 sind bei privaten Feierlichkeiten, die in öffentlich angemieteten Räumlichkeiten (z.B. Restaurants und Veranstaltungsräume) stattfinden, eine Teilnahme von bis zu 99 Personen möglich sein. Siehe hierzu CoronaVO-private Veranstaltungen.

 

Rathaus Großbottwar

Das Rathaus Großbottwar steht weiterhin für Ihre Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre Anliegen weiterhin vorwiegend per Telefon (07148/31-0) oder per Mail ( ) entgegen nehmen. Das Rathaus-Team steht Ihnen zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass beim Betreten des Rathauses eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

Die Verwaltungsstelle in Winzerhausen wird voraussichtlich nach den Pfingstferien wieder öffnen. Auch hier wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen.

  

Kindertageseinrichtungen

Seit dem 18. Mai 2020 sind die städtischen Kindertageseinrichtungen in einem reduzierten Regelbetrieb geöffnet. Jedes Kind, welches bereits vor der Kindergartenschließung eine städtische Kindertageseinrichtung besucht hat, erhält die Möglichkeit seine Einrichtung zwei Tage pro Woche zu besuchen. Für die städtischen Kindertageseinrichtungen wurde dabei eine einheitliche Betreuungszeit von 7.30 – 12.30 Uhr für den reduzierten Regelbetrieb festgelegt.

Die Notbetreuung wird uneingeschränkt fortgeführt. Hier werden Kinder betreut, deren beide Sorgeberechtigten einer präsenzpflichtigen Tätigkeit außerhalb des Wohnraumes nachgehen und der Arbeitgeber eine Unabkömmlichkeit bestätigt. Die Betreuungszeiten in der Notbetreuung beziehen sich auf die durch den Arbeitgeber nachgewiesenen Arbeitszeiten der Sorgeberechtigten.

Über eine Öffnung der Kindertageseinrichtungen in vollem Umfang will die Landesregierung am 16. Juni 2020 entscheiden.

 

Schulen

Nachdem bereits zum 4. Mai 2020 die Schüler der Abschlussklassen sowie der Klassen, welche im nächsten Schuljahr eine Abschlussprüfung absolvieren werden den Schulbetrieb wieder aufgenommen haben, haben zum 18. Mai 2020 nun auch die 4. Klässler der Grundschule den Unterrichtsbetrieb wieder aufgenommen. Ab 15. Juni 2020 werden dann alle Klassenstufen aller Schularten im wochenweise rollierenden System wieder in den Präsenzunterricht starten.

Über die Öffnung der Grundschulen mit einem täglichen Unterrichtsbetrieb für alle Grundschüler/innen will die Landesregierung am 16. Juni 2020 entscheiden.

 

Stadtbücherei

Die Stadtbücherei in der Burgermühle hat bereits zum 28. April 2020 ihren Betrieb wieder aufgenommen. Das Betreten der Bücherei ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung zulässig.

Die Ortsbücherei Winzerhausen öffnet ab Dienstag, 16. Juni 2020 wieder.

 

Offene Kinder- und Jugendarbeit

Ab dem 02. Juni 2020 dürfen Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit wieder öffnen. Das Jugendcafe Großbottwar sowie der Jugendtreff Winzerhausen werden dementsprechend ihren Betrieb nach den Pfingstferien, voraussichtlich ab 15. Juni 2020 unter Auflagen wieder aufnehmen. Das Konzept wird gerade erstellt. Siehe hierzu CoronaVO-Jugendhäuser.

 

Spielplätze und öffentliche Bolzplätze

Die Spielplätze sind seit 06. Mai 2020 wieder geöffnet. Die öffentlichen Bolzplätze sind seit 03. Juni 2020 wieder geöffnet. Siehe hierzu Regelungen für Spielplätze und Bolzplätze.

 

Speisewirtschaften

Seit 18. Mai 2020 haben Speisewirtschaften unter Auflagen wieder geöffnet. Der Besuch einer Speisewirtschaft ist nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und den Angehörigen eines weiteren Haushalts möglich. Es gelten also die Vorgaben für Ansammlungen von Personen im öffentlichen Raum (§ 3 Abs. 1 der Corona-Verordnung). Bei räumlich abgetrennten geschlossenen Gesellschaften sind in Gaststätten auch Zusammenkünfte mit der erweiterten Familie möglich. Hier gelten dann die Vorgaben für Ansammlungen von Personen im privaten Raum (§ 3 Abs. 2 der Corona-Verordnung). Zum 09. Juni 2020 sollen bei privaten Feierlichkeiten, die in öffentlich angemieteten Räumlichkeiten (z.B. Restaurants und Veranstaltungsräume) stattfinden bis zu 99 Personen teilnehmen dürfen, sofern die Abstands- und Hygienevorgaben eingehalten werden können. Siehe hierzu CoronaVO-Private Veranstaltungen.

Die Tische sind so anzuordnen, dass zwischen den jeweils zusammengehörenden Personengruppen ein Mindestabstand noch 1,50m gewährleistet ist. Jeder Besucher einer Gaststätte hat beim Betreiber seinen Namen, Anschrift und Telefonnummer anzugeben, um bei einer auftretenden Erkrankung eines Gastes oder des Gaststättenpersonals die Infektionskette nachvollziehen zu können. Außerhalb des Sitzplatzes ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Siehe hierzu CoronaVO-Gaststätten.

 

Kneipen und Bars

Seit dem 02. Juni 2020 dürfen Kneipen und Bars unter Auflagen wieder öffnen. Siehe hierzu CoronaVO-Gaststätten.

 

Freizeiteinrichtungen

Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich, für die Eintrittsgeld zu entrichten ist, dürfen seit 18. Mai 2020 unter Auflagen wieder geöffnet sein. Freizeitparks dürfen seit 29. Mai 2020 wieder öffnen (CoronaVO-Freizeitparks). Auch Freizeiteinrichtungen im Indoorbereich sind seit 29. Mai 2020 wieder zulässig (CoronaVO – Indoor-Freizeiteinrichtungen).

 

Campingplätze, Ferienwohnungen und Beherbergungsbetriebe (Hotels und Gasthöfe)

Campingplätze und Ferienwohnung durften bereits zum 18. Mai 2020 wieder öffnen.

Seit 29. Mai 2020 ist auch der Betrieb von Beherbergungsbetrieben, wie Hotels und Gasthöfen zu touristischen Zwecken unter Auflagen wieder zulässig. Siehe hierzu CoronaVO-Beherbergungsbetriebe.

 

Reisen

Der Reisebusverkehr soll ab dem 15. Juni wieder möglich sein. Dafür erarbeiten das Verkehrs- und das Sozialministerium ein Hygienekonzept.

 

Für die fast alle EU-Staaten und weitere europäische Länder hebt die Bundesregierung die Reisewarnung zum 15. Juni auf. Außerdem wurden die Quarantäne-Vorschriften für Einreisende gelockert. Wer aus einem Staat außerhalb des Schengenraums ins Land einreist, musste bislang 14 Tage in Quarantäne. Diese pauschale Regel wird aufgehoben. Eine pauschale Einreise-Quarantäne soll es nur noch dann geben, wenn die Person aus einem Land einreist, das mehr als 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnern aufweist. Siehe hierzu CoronaVO-Einreise und Quarantäne.

 

Sportstätten sowie Fitnessstudios und Tanzschulen

Seit dem 11. Mai 2020 ist die Nutzung von Freiluftsportanlagen unter Auflagen wieder möglich. Seit 02. Juni 2020 ist nun auch wieder die Nutzung von Indoor-Sportanlagen (Sporthallen) sowie Fitnessstudios, Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen unter Auflagen wieder zulässig. Die Auflagen betreffen dabei überwiegend Personenbegrenzungen nach Raumgröße sowie die Erfassung der Personendaten zur Nachvollziehbarkeit möglicher Infektionsketten. Siehe hierzu CoronaVO-Sportstätten.

 

Hallenbäder, Schwimmbäder und Badeseen

Schwimm- und Hallenbäder dürfen seit 02. Juni 2020 zum Zweck der Durchführung von Schwimmkursen wieder geöffnet sein.

Seit 06. Juni 2020 dürfen Schwimm- und Hallenbäder sowie Badeseen für die Allgemeinheit wieder geöffnet sein. Siehe hierzu CoronaVO-Sportstätten.

Ein Dauerkartenverkauf wird es voraussichtlich nicht geben.

 

Für die frei zugänglichen bzw. nicht kontrollierten Badeseen gelten die allgemein geltenden Distanz- und Verhaltensregeln für das Verhalten im öffentlichen Raum. Nach aktuellem Stand ist zu anderen Personen im öffentlichen Raum ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten, was auf einer Liegefläche einer Fläche von 10 Quadratmetern entspricht. 

 

Musikschulen und Jugendkunstschulen / Musiktreibende Vereine

Seit 18. Mai 2020 ist der Betrieb von Musikschulen und Jugendkunstschulen unter Auflagen wieder zulässig. Nachdem bisher nur Einzelunterricht möglich war, ist nun auch wieder ein Unterricht in Kleingruppen möglich. Weitere Auflagen bestehen insbesondere für Blasinstrumente, Gesang und Tanz. Siehe hierzu CoronaVO-Musikschulen und Jugendkunstschulen.

Für die musiktreibenden Vereine gilt eine analoge Anwendung der CoronaVO-Musikschulen und Jugendkunstschulen. Auch hier sind also unter Auflagen wieder Unterrichtseinheiten möglich.

 

Weiterbildungen

Seit 25. Mai 2020 ist die Erbringung weiterer Angebote der schulischen Bildung, einschließlich der Nachhilfe für Schülerinnen und Schüler, und von Angeboten der allgemeinen Weiterbildung in Präsenzveranstaltungen wieder zulässig. Siehe hierzu CoronaVO-Weiterbildung.

 

Vereinstätigkeiten

Neben dem Trainingsbetrieb für sporttreibende Vereine nach den Vorgaben der CoronaVO-Sportstätten sowie der Unterrichtsbetrieb der musiktreibenden Vereine nach den Vorgaben der CoronaVO-Musikschulen und Jugendkunstschulen, sind nun auch wieder Vereinstätigkeiten sowie Vereinsveranstaltungen (max. 100 Personen) möglich. Siehe hierzu CoronaVO-Veranstaltungen.

  

Öffentliche Veranstaltungen

Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden bleiben bis zum Ablauf des 31. August 2020 untersagt. Seit 01. Juni 2020 können private Veranstaltungen in öffentlich mietbaren Einrichtungen (z.B. Restaurants oder Veranstaltungsstätten) im Innen mit bis zu zehn Teilnehmenden sowie im Außenbereich mit bis zu 20 Teilnehmenden wieder stattfinden (z.B. Geburtstagsfeiern, Hochzeiten, Taufen).

Nicht private Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen dürfen seit 01. Juni 2020 mit bis zu 100 Teilnehmenden stattfinden. Hierzu gehören: Konzerte, Theater, kleinere Festivals mit Sitzplätzen, Vortragsveranstaltungen, Kino, Veranstaltungen von Vereinen, Parteien und Unternehmen. Siehe CoronaVO-Veranstaltungen.

 

Abgesagte Veranstaltungen u.a.:

13. und 14.06.:         Winzerhäuser Straßenfest

27.06.:                       Tag der Vereine in der Harzberghalle

18.07.:                       Oldienight Großbottwar

09.08.:                       Tag der offenen Tür Freiwillige Feuerwehr Großbottwar

04. – 07.09.:              Großbottwarer Straßenfest

26 und 27.09.:          Historischer Markt

 

Religionsausübung

Unter Auflagen sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in für religiöse Zwecke genutzten Räumlichkeiten von Kirchen und Religions- und Glaubensgemeinschaften, wie etwa Kirchen, Moscheen oder Synagogen sind erlaubt. Dies gilt auch für entsprechende Ansammlungen unter freiem Himmel (max. 100 Personen). Siehe hierzu CoronaVO-Religiöse Versammlungen und Bestattungen.

 

Bestattungen

Bei Bestattungen, Urnenbeisetzungen und Totengebeten unter freiem Himmel sind seit 04. Juni 2020 nun maximal 100 Teilnehmende zugelassen (bisher 50 Teilnehmer). Es sind jeweils besondere Schutzvorkehrungen zu treffen, die in der CoronaVO - Religiöse Versammlungen und Bestattungen geregelt sind. Unter Einhaltung des Mindestabstandes ist die Nutzung der Aussegnungshalle möglich (Aussegnungshalle Großbottwar: Maximal 20 Personen).

 

Trauungen

Bei standesamtlichen Trauungen ist eine Teilnahme von 10 Personen (inkl. Brautpaar) möglich. Die Trauungen finden unter Einhaltung des Mindestabstandes sowie der Maskenpflicht im Foyer des Rathauses statt.

 

Besuche in Heimen und Krankenhäuser

Stationäre Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie Krankenhäuser, dürfen zu Besuchszwecken betreten werden. Dabei gelten zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner besondere Schutzmaßnahmen. Siehe CoronaVO-Krankenhaus und Pflegeeinrichtungen

 

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 
 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html