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Ordentliche Mitgliederversammlung

31.03.2023

Kelter Winzerhausen
 

Frühjahrsbasteln mit Isabel Wildermuth

31.03.2023 - 09:30 Uhr

Dorfgemeinschaftshaus Hof und Lembach
 

Altpapiersammlung

01.04.2023

Stadt Großbottwar, Hof und Lembach, Winzerhausen
 
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Aktuelles
 

Stadt Großbottwar beim "Netzwerk Klima" dabei

28.03.2023

 

Unterschriftenaktion "Nein zur Deponie" noch bis 20. März 2023

10.03.2023

 

Unser Kindergartenalltag mit Blick auf den Frühling

07.03.2023

 

Zwei Faschingstage im Kindergarten Hegelstraße

16.02.2023

 
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Notdienste
 

Notdienste für Großbottwar

 
 
 
 
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Aktuelle Informationen zum Coronavirus - 8.Änderung der Corona-Verordnung

10.05.2020

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 11. Mai 2020 bzw. 18. Mai 2020. Die Änderungen betreffen insbesondere: 

 

Gültigkeit ab Montag, 11. Mai 2020

 

  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist bis 05. Juni 2020 nur alleine, im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushaltes sowie -und das ist neu- im Kreis der Angehörigen eines weiteren Haushalts gestattet.  

 

  • In privaten Räumen sind nun nicht mehr nur direkte Verwandte (Großeltern, Eltern, Kinder, Enkel), sondern zusätzlich auch Geschwister (Seitenlinie) und deren Nachkommen von der Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen im nichtöffentlichen Raum ausgenommen. Gültigkeit bis vorerst bis 05. Juni 2020.

 

  • Musikschulen und Jugendkunstschulen können einen eingeschränkten Betrieb aufnehmen. Siehe hierzu CoronaVO- Musik- und Jugendkunstschulen.

 

  • Fahrschulen können wieder den Betrieb aufnehmen, ebenso Flugschulen.

 

  • Sonnenstudios dürfen wieder öffnen. Siehe hierzu CoronaVO-Kosmetik und med. Fußpflege. 

 

  • Weitere körpernahe Dienstleistungen, wie z.B. Massagestudios, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios und Piercingstudios können wieder den Betrieb aufnehmen. Siehe hierzu CoronaVO-Kosmetik und med. Fußpflege.

 

  • In Friseursalons sind gesichtsnahe Dienstleistungen wie Bartpflege, Wimpern färben und Augenbrauen zupfen wieder gestattet. Auch Kosmetikstudios dürfen diese Arbeiten durchführen.

 

  • Vergnügungsstätten wie Spielbanken, Spielhallen sowie Wettvermittl-ungsstellen dürfen unter Hygieneauflagen wieder öffnen. Sie dürfen aber keine gastronomischen Angebote anbieten. Siehe hierzu CoronaVO-Vergnügungsstätten.

 

  • Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt dürfen unter Auflagen wieder öffnen. Siehe hierzu CoronaVO-Sportstätten.

 

  • Freiluft-Sport mit Tieren kann unter Auflagen wieder stattfinden, etwa Reitanlagen und Hundeschulen. Siehe hierzu CoronaVO-Sportstätten.

 

  • Luftsport ist wieder möglich. Dazu zählt auch der Modellflug.

 

  • Die Alltagsmasken sind nicht nur in Läden und im Nahverkehr, sondern auch im Personenfernverkehr (Züge der DB AG) zu tragen sowie in Flughafengebäuden.

 

  • Bei Bestattungen ist unter Einhaltung des Mindestabstandes die Nutzung der Aussegnungshalle wieder möglich. Zur Bestattung unter freiem Himmel sind nach wie vor maximal 50 Personen zulässig.

 

  • Bei standesamtlichen Trauungen ist nun wieder eine Teilnahme von 10 Personen (inkl. Brautpaar) möglich. Die Trauungen finden unter Einhaltung des Mindestabstandes sowie der Maskenpflicht im Foyer des Rathauses statt.

 

Gültigkeit ab Montag, 18. Mai 2020

 

  • Speisegaststätten dürfen ab 18. Mai 2020 unter Auflagen wieder öffnen. Bis dahin ist weiterhin nur der Außer-Haus-Verkauf möglich. Siehe hierzu CoronaVO-Gaststätten.

 

  • Freizeiteinrichtungen im Freiluftbereich, etwa Ausflugsziele dürfen unter Auflagen öffnen. Das gilt nicht für Freizeitparks.

 

  • Campingplätze dürfen für Übernachtungen in Wohnwagen, Wohnmobilen oder festen Mietunterkünften wieder öffnen. Auch die Beherbergung in Ferienwohnungen und vergleichbaren Wohnungen wird wieder zugelassen. Dies gilt jeweils nur soweit eine Selbstversorgung möglich ist. Die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen ist untersagt.

 

  • Im Bereich Schule und Kindertageseinrichtungen wird es ab dem 18. Mai 2020 Erweiterungen geben. Die regelungstechnische Umsetzung der angekündigten Erweiterung des Schulbetriebs (4. Klassen an Grundschulen) sowie die nochmalige Ausweitung der Notbetreuung sind in Bearbeitung.

 

Geschlossen bzw. untersagt bleiben zunächst

  • Kultureinrichtungen jeglicher Art, insbesondere Theater, Schauspielhäuser und Freilichttheater.
  • Bildungseinrichtungen jeglicher Art soweit für einzelne nicht etwas anderes geregelt ist (wie etwa für Musikschulen und Jugendkunstschulen).
  • Kinos.
  • Schwimm- und Hallenbäder, Thermal- und Spaßbäder.
  • Saunen.
  • Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen.
  • Jugendhäuser.
  • Gaststätten und ähnliche Einrichtungen wie Cafés, Eisdielen, Bars, Shisha-Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen – der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Cafés und Eisdielen ist erlaub, ab 18. Mai 2020 dürfen Speisegaststätten unter Auflagen öffnen.
  • Messen, nicht-kulturelle Ausstellungen, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (auch außerhalb geschlossener Räume), Spezialmärkte und ähnliche Einrichtungen.
  • Öffentliche Bolzplätze
  • Bis 18. Mai Beherbergungsbetriebe, Campingplätze und Wohnmobilstellplätze
  • Omnibusreisen zu touristischen Zwecken.

 

An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt mit seinen Ortsteilen für die Bereitschaft und den Willen die getroffenen Regelungen auch umzusetzen. Bitte beachten Sie auch die neuen Regelungen. 

 

Die Corona-Verordnungen sowie aktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf unserer Homepage unter www.grossbottwar.de / Bürgerinfo / Informationen zum Coronavirus. 

 

Es grüßt Sie freundlich 

 

Ihr Ralf Zimmermann 

 

 
 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

 

 
Weitere Informationen:
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Tel.: 07148/31-0
Fax: 07148/31-77
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Di.       08.00 - 12.00 Uhr
Mi.      08.00 - 12.00 Uhr
Do.      08.00 - 12.00 Uhr
Fr.       07.30 - 12.00 Uhr

 

Öffnungszeiten Bürgerbüro:

 

Mo.      07.30 - 12.30 Uhr
            13.30 - 18.00 Uhr
Di.       07.30 - 12.30 Uhr
Mi.       07.30 - 12.30 Uhr
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Fr.        07.30 - 12.00 Uhr

 

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