© Stuttgart-Marketing GmbH
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus - 6. Änderung der Corona-Verordnung

24. 04. 2020

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 27. April 2020 bzw. 04. Mai 2020. Die Änderungen betreffen insbesondere:

 

 

  • Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen ab Montag, 27.04.2020.
    Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr müssen zum Schutz anderer Personen
     
  1. im öffentlichen Personennahverkehr, an Bus- und Bahnsteigen und
  2. in den Verkaufsräumen von Ladengeschäften und allgemein in Einkaufszentren
     

eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn dies nicht aus medizinischen Gründen oder aus sonstigen zwingenden Gründen unzumutbar ist oder wenn nicht ein anderer mindestens gleichwertiger baulicher Schutz besteht.

 

  • Die Berechtigungsvorgaben zur Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen sowie Schulen (Klasse 1 – 7) werden ab Montag, 27.04.2020 erweitert. Berechtigt zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung sind Kinder, deren Erziehungsberechtigte beide einen Beruf ausüben, dessen zugrundeliegende Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur beiträgt, und sie unabkömmlich sind oder – und das ist neu – eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahrnehmen und dabei unabkömmlich sind.

 

  • Die Einschränkungen des Betriebs an Schulen werden von bisher 03.05.2020 auf 15.06.2020 verlängert. Ab 04.05.2020 ist die Aufnahme des Unterrichtsbetriebs für die Vorbereitung und Durchführung von Abschlussprüfungen gestattet.
     
  • Die Einschränkungen des Betriebs an Kindertageseinrichtungen werden von bisher 03.05.2020 auf 15.06.2020 verlängert. Eine Notbetreuung wird durchgängig gewährleistet.
     
  • Aufnahme eines Bußgeldtatbestandes bei nicht Beachtung der Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen.

 

Sonstige Regelungen der Corona-Verordnung bleiben bestehen. Darunter auch das Kontaktverbot sowie die Abstandsregelungen.

 

An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt mit seinen Ortsteilen für die Bereitschaft und den Willen die getroffenen Regelungen auch umzusetzen. Bitte beachten Sie auch die neuen Regelungen.

 

Die Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung und eine konsolidierte Gesamtfassung der Corona-Verordnung, finden Sie hier.

 

Es grüßt Sie freundlich Ihr

 

Ralf Zimmermann

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html