© Stuttgart-Marketing GmbH
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus - 5. Änderung der Corona-Verordnung

18. 04. 2020

 

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Montag, 20. April 2020. Die Änderungen betreffen insbesondere:

 

  • Für folgende Einrichtungen ist die Öffnung ab 20.04.2020 bei Einhaltung der Hygienevorgaben und Abstandsregelungen wieder erlaubt:
     
    • Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 m²
      sowie
    • Unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz-Händler, Fahrradhändler, Buchhandlungen,
    • Bibliotheken, auch an Hochschulen, und Archive,
    • Außer-Haus-Verkauf von Cafés und Eisdielen.
       
      Die erweiterten Sonn- und Feiertagsöffnungsmöglichkeiten werden aufgehoben.
       
  • Für stationäre und teilstationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe gilt ein Betretungsverbot.
  •  
  • Es wird empfohlen, dass dort, wo mit einer Einhaltung des Mindestabstands nicht gerechnet werden kann, wie beispielsweise im öffentlichen Personenverkehr oder beim Einkaufen, nicht-medizinische Alltagsmasken getragen werden, die Mund uns Nase bedecken.

 

 

Sonstige Regelungen der Corona-Verordnung werden überwiegend bis zum 03. Mai 2020 verlängert. Darunter auch das Kontaktverbot sowie die Schließung von Schulen und Kindergärten. Eine Notbetreuung wird weiterhin angeboten (siehe hierzu entsprechende Pressemitteilung der Stadt Großbottwar vom 17.04.2020).

 

Zur Gewährleistung einer möglichst einheitlichen Anwendung vor Ort wurden für die Ladengeschäfte mit einer Verkaufsfläche von nicht mehr als 800 Quadratmetern durch das Wirtschaftsministerium und Sozialministerium gemeinsame Richtlinien zur Öffnung von Einrichtungen des Einzelhandels erlassen. Diese finden Sie hier. Die Richtlinien definieren die zu berücksichtigenden Parameter für die Berechnung der zulässigen Verkaufsfläche und erläutern die hygienischen Voraussetzungen, die für ein Offenhalten erfüllt sein müssen.

Kurz zusammengefasst gilt: 

    • Räumliche Abtrennung („Teilsperrungen“) zur Erreichung der maßgeblichen Flächengrenze von 800 Quadratmetern sind nicht möglich.
    • Die Ausnahme des § 4 Abs. 3 Ziff. 12a gilt nur für Einzelhandelsgeschäfte, auch wenn in den Richtlinien nur generell von „Geschäften“ die Rede ist.
    • Eine Zuziehung der Baugenehmigung zur Beurteilung der Größe der Verkaufsfläche ist zur Orientierung möglich.
    • Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz sind für die Betreiber verbindlich. Er hat dafür zu sorgen, dass diese eingehalten werden.

 

An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt mit seinen Ortsteilen für die Bereitschaft und seinen Willen die getroffenen Regelungen auch umzusetzen. Bitte beachten Sie auch die neuen Regelungen.

 

Die Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung, eine konsolidierte Gesamtfassung der Corona-Verordnung, die gemeinsamen Richtlinien zur Öffnung des Einzelhandels sowie eine Pressemitteilung zur weiteren Schließung von Schulen und Kindergärten und die Regelungen zur Notbetreuung finden Sie hier.

 

Es grüßt Sie freundlich Ihr

 

Ralf Zimmermann

 

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html