Übersicht zum Schutz der Sonn- und Feiertage im November und Dezember

Großbottwar, den 25. 10. 2018

 

 

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage in der derzeit gültigen Fassung ist im Dezember folgendes zu beachten:

Reformationstag (31.10.), Allerheiligen (01.11.), Volkstrauertag (18.11.) und Buß- und Bettag (21.11.)

Öffentliche Tanzveranstaltungen sowie Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von 3.00 - 24.00 Uhr verboten.

Totensonntag (25.11.)

  1. Keine öffentlichen Veranstaltungen (auch öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzunterhaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften) in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen;
  2. keine sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen;

- die Verbote a) und b) beginnen um 5.00 Uhr;

  1. keine Sportveranstaltungen bis 13.00 Uhr

Heiliger Abend (24.12.)

In der Nähe von Kirchen und anderen Gottesdienst dienenden Gebäuden sind in der Zeit ab 17.00 Uhr alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören.

1. Weihnachtsfeiertag (25.12.)

Keine öffentlichen Sportveranstaltungen vor 11.00 Uhr.

Silvester (31.12.)

In der Zeit von 18.00 - 21.00 Uhr sind in der Nähe von Kirchen und anderen dem Gottesdienst dienenden Gebäuden alle Handlungen zu vermeiden, die geeignet sind, den Gottesdienst zu stören (z. B. das Abschießen von Knallkörpern).