Unterstützen Sie die Kampagne: E-Medien in der Bibliothek - mein gutes Recht!
Jede Person hat laut Artikel 5 des Grundgesetzes das Recht, „sich aus allgemein zugänglichen Quellen frei zu unterrichten“. Bibliotheken erfüllen dementsprechend einen Informations- und Bildungsauftrag: Sie bieten jeder Person die Möglichkeit, unabhängig von finanziellen Mitteln, Alter, Geschlecht oder Glaubenszugehörigkeit am öffentlichen und kulturellen Leben teilzunehmen. Bund und Bundesländer entrichten eine Ausgleichszahlung (Bibliothekstantieme) für den Verleih in öffentlichen Bibliotheken an die Urheber der ausgeliehenen Bücher, CDs, Filme, Zeitschriften und Spiele.
Anders bei den E-Books: Öffentliche Bibliotheken können unter den derzeitigen Bedingungen nur die E-Books zur Ausleihe anbieten, bei denen der Rechteinhaber sein Einverständnis gegeben hat.
Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. fordert Bund und Länder auf, eindeutige und einschlägige Regelungen für faire Lizenzvergabemodelle und eine entsprechende Aktualisierung des Urheberrechts vorzunehmen, um für Rechtssicherheit im Bereich „E-Books" zu sorgen.
E-Medien sind Bestandteil des öffentlichen und kulturellen Lebens. Der Zugang dazu in Ihrer Bibliothek ist Ihr gutes Recht. Unterstützen Sie die Bibliotheken dabei, eine eindeutige gesetzliche Regelung zu erzielen, damit sie ihren Bildungs- und Informationsauftrag im vollen Umfang auch weiterhin in Ihrem Interesse erfüllen können!
Nutzen Sie das Musterschreiben als Grundlage, um an den jeweiligen Bundestagsabgeordneten aus Ihrem Wahlkreis zu schreiben.