Einwohnerversammlung

Großbottwar, den 05. 07. 2018
Einwohnerversammlung zum Thema Wohnbauentwicklung hat stattgefunden


Am Mittwoch, den 20.06.2018 fand in der Schulmensa die diesjährige Einwohnerversammlung statt. Thema war die Entwicklung von Wohnbauflächen.
Bürgermeister Ralf Zimmermann begrüßte die rund 200 Besucher und gab eine kurze Einleitung in das Thema. Aufgrund einer Gesetzesänderung ist es nun einmalig möglich auch Flächen, welche nicht im Flächennutzungsplan zur Entwicklung vorgesehen sind, für den Wohnbau zu entwickeln. Der Gesetzgeber reagierte mit dieser Regelung auf den derzeit bestehenden Wohnungsmangel.


Im Gemeinderat der Stadt Großbottwar wurde über mögliche Flächen beraten. Stadtplaner Manfred Mezger vom Büro mquadrat stellte die denkbaren Flächen in der Einwohnerversammlung detailliert vor.
In der Kernstadt Großbottwar wurde als mögliches Neubaugebiet das Gebiet „Vordere Höhe / südlich Frankenstraße“ vorgestellt. In dem rd. 2,6 Hektar großen Bereich befinden sich derzeit Wiesen- und Ackerflächen. Herr Mezger stellte verschiedene Erschließungsvarianten vor. Denkbar wäre eine Mischung an Einfamilienhäusern, Doppel- bzw. Reihenhäusern sowie einen Teil an verdichtetem Wohnraum in Form von Mehrfamilienhäusern.
Im Teilort Winzerhausen handelt es sich um eine mögliche Erweiterung im Gebiet „Lücke“. Der noch unbebaute Teil entlang der Lückestraße ist im Flächennutzungsplan als Entwicklungsfläche vorhanden. Durch die neue Gesetzeslage wäre es nun möglich den gesamten nord-/östlichen Bereich der Lückestraße zu entwickeln. Herr Mezger stellte hier verschieden große Erschließungsvarianten von rd. 2,2 Hektar bis 2,7 Hektar vor. Im betroffenen Bereich befinden sich derzeit Streuobstwiesen. Der Artenschutz muss in diesem Bereich damit besonders beachtet werden.
Im Teilort Hof und Lembach ist eine Erweiterung des Gebietes „Langgewänd“ in Hof denkbar. Im betroffenen Bereich sind derzeit nur 0,2 Hektar im Flächennutzungsplan vorgesehen. Herr Mezger stellte auch für diesen Bereich verschiedene Erschließungsvarianten vor, welche rd. 1,2 Hektar Bauland realisieren könnten. Im betroffenen Gebiet befinden sich derzeit Wiesen- und Ackerflächen.
Herr Mezger stellte außerdem die relevanten Randbedingungen für den Grunderwerb vor. 
Der betroffene § 13b BauGB setzt für die Flächenentwicklung strenge zeitliche Vorgaben. So muss für eine neue Wohnbaufläche außerhalb des Flächennutzungsplanes bis spätestens Ende 2019 ein Aufstellungsbeschluss gefasst worden sein und bis spätestens Ende 2021 das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen sein. Die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer basiert auf Freiwilligkeit. So wurde bereits mit allen betroffenen Eigentümer ein Termin zu einem Einzelgespräch vereinbart. Nach Abschluss der Einzelgespräche wird die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer bewertet und der Gemeinderat beschließt eine Priorisierung der Entwicklungsflächen. Je nach Mitwirkungsbereitschaft ist es möglich, dass nur eine oder gar keine der möglichen Entwicklungsflächen umsetzbar ist. Außerdem ist es möglich, dass sich die vorgestellten Entwicklungsflächen in Größe oder Ausgestaltung von den vorgestellten Varianten unterscheiden.
Zur Wohnbau- und Gewerbeentwicklung „Süd-Weststadt“ wurde erläutert, dass erste Verfahrensschritte bereits eingeleitet wurden. So werde derzeit ein Verkehrskonzept und eine Entwässerungsplanung erstellt. Aufgrund der Größe des dort zu entwickelnden Wohngebietes und der Vielzahl an Eigentümern werde das Verfahren aber noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Aufgrund des hohen Bedarfes an Gewerbebauflächen wolle man aber den Bereich des Gewerbegebietes priorisiert angehen.