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Wasser- / Abwassergebühren

Wasser- / Abwassergebühren
Die Aktuellen Satzungen finden Sie unter dem Punkt "Ortsrecht".

Seit dem Jahr 2012 erfolgt die Zählerstandsermittlung der Wasserzähler durch Selbstablesung. Ähnlich wie bei der Ablesung der Stromzähler erhalten die Wasserkunden am Ende des Jahres Ablesekarten und teilen den Zählerstand der Wasseruhr selbst mit. Anhand der eingereichten Rechnungen wird die Jahresrechnung über den tatsächlichen gesamten Jahresverbrauch erstellt.

Wasserverbrauch kontrollieren !
Nachdem die Jahresrechnung zugestellt ist, stellen Verbraucher immer wieder fest, dass sich der Wasserverbrauch im Vergleich zum Vorjahr drastisch erhöht hat. Erst später bemerken sie, dass irgendwo eine undichte Stelle sein muss. Wir empfehlen Ihnen daher, in regelmäßigen Abständen den Wasserzähler abzulesen bzw. zu prüfen. Wenn kein Wasser entnommen wird, muss das auf dem Ziffernblatt des Wasserzählers befindliche Rädchen, das die Wasserzufuhr zählt, still stehen. Ist das nicht der Fall, befindet sich irgendwo eine undichte Stelle, z.B. am Wasserhahn, an der WC-Dichtung, am Überdruckventil des Boilers oder der Heizungsanlage, an der Gartenleitung, an Ventilen von Waschmaschinen usw. Diese sollten sie unbedingt reparieren lassen, denn auch geringe Mengen Wasserverlust summieren sich im Lauf eines Jahres. Die Stadt hat hier keine Möglichkeit einen Nachlass zu gewähren. Unsere dringende Empfehlung lautet daher: Kontrollieren Sie Ihren Wasserverbrauch regelmäßig. Vor allem in Ihrem Interesse.

Aus gegebener Veranlassung wird noch darauf hingewiesen, dass die Vorauszahlung sich nur auf den Verbrauch bezieht, welcher über die städtische Wasseruhr (Hauptzähler) gemessen wird. Privatrechtliche Vorauszahlungsvereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter haben für die Stadt keine Bedeutung. Dies gilt auch, wenn private Zwischenuhren eingebaut sind.

Eigentumswechsel
Bei Eigentumswechsel geht die Gebührenschuld auf den neuen Anschlussnehmer über. Eigentumswechsel ist der Stadtverwaltung umgehend mitzuteilen.

Einführung der gesplitteten Abwassergebühr
Bekanntlich wurde rückwirkend zum 01.01.2011 für die Berechnung und Bezahlung des Wasserzinses und der Abwassergebühren die sog. gesplittete Abwassergebühr eingeführt. Die Abwassergebühren werden daher in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt. Die Schmutzwassergebühr bemisst sich weiterhin nach dem Frischwassermaßstab, die Niederschlagswassergebühr nach der Größe der versiegelten und an die öffentliche Abwasserbeseitigung angeschlossenen Flächen. Wer zukünftig an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen Flächen ver- oder entsiegelt bzw. den Versiegelungsgrad angeschlossener Flächen verändert, hat dieses im Rahmen der Auskunftspflicht innerhalb eines Monats der Stadt mitzuteilen.