Schöffenwahl 2024 - 2028

Bewerbung für die Vorschlagsliste für das Schöffenamt 2024-2028

 

Der Gemeinderat wird in seiner Sitzung am 24.05.2023 die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024-2028 aufstellen.

Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht und Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Aus diesen, vom Gemeinderat beschlossenen, Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffen.

Wählbar sind:

  • deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausrechend beherrschen
  • Bewerberinnen und Bewerber, die in Großbottwar wohnen
  • Bewerberinnen und Bewerber, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind.

Nicht wählbar ist:

  • wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde
  • gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann
  • wer hauptamtlich in oder für die Justiz tätig ist (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdiener

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit und Selbstständigkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

 

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) bis spätestens 16.04.2023 beim Rathaus Großbottwar, Marktplatz 1, 71723 Großbottwar oder per Mail unter

 

Bewerbungsformular

 

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter https://schoeffenwahl2023.de/