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Würdigung ehrenamtlich Tätiger

Wappen

 

Stadt Großbottwar

Landkreis Ludwigsburg

 

Richtlinien über die Würdigung ehrenamtlicher Tätigkeit

 

  1. Grundsatz
    a)    Die Würdigung erfolgt für das geleistete ehrenamtliche Engagement für unsere 
    Stadt Großbottwar.
     
    b) Gewürdigt werden können Menschen aller Altersstufen, Berufszweige und Bevölkerungsschichten, sofern sie sich freiwillig und unentgeltlich über einen längeren Zeitraum im sozialen, karitativen, politischen oder kulturellen Bereich, im Natur- Tier- oder Landschafts- oder Umweltschutz, in der freien Jugendarbeit, der Seniorenarbeit, im Vereinswesen, in Selbsthilfegruppen oder in vergleichbaren Vereinen und Vereinigungen in überdurchschnittlicher Weise aktiv engagiert haben. 
     
    c)    Die Erfüllung der Berufspflicht oder die Tätigkeit für den eigenen Erwerbsbetrieb genügen nicht. 
     
    d)    Die Tätigkeit als Gemeinde- oder/und Ortschaftsrat reicht alleinig nicht als Ehrungsgrund aus. Aktive Gremienmitglieder sind von der Ehrung ausgeschlossen.

    e)    Die Zahl der jährlichen zu Ehrenden soll 2 Personen nicht überschreiten.

     
  2. Verfahren
    a)   Vorschlagsberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die Verwaltung, der Gemeinderat oder die Vorstandschaft eines Vereines oder einer Vereinigung. Die Vorschläge sind bis spätestens 01.11. eines jeden Jahres schriftlich oder per E-Mail bei der Stadtverwaltung Großbottwar, Marktplatz 1, 71723 Großbottwar mit einem durch die Verwaltung vorgegebenen Formular einzureichen. Dabei ist der Name, die Adresse und nach Möglichkeit die Telefonnummer des zu Ehrenden anzugeben sowie eine entsprechende Begründung unter Nennung des Ehrenamtes mit Zeitangabe abzugeben. Der Vorschlag muss von mindestens fünf Bürgerinnen und Bürger durch Unterschrift bestätigt werden.
     
    b)    Über die Ehrung als solche entscheidet der Gemeinderat.
     
    c)    Die Würdigung erfolgt im Rahmen der Neujahrsbegegnung oder vergleichbarer Veranstaltungen. 
     
    d)    Im Rahmen der Würdigung erhält der zu Ehrende eine Ehrennadel der Stadt Großbottwar.


     
  3. Inkrafttreten
    Diese Richtlinie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
     
     

 

Formular zur Einreichung von Vorschlägen für die Würdigung ehrenamtlich Tätiger