© Stuttgart-Marketing GmbH
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung

Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplan

„Langgewänd II West“ in Hof und Lembach

Der Gemeinderat der Stadt Großbottwar hat am 31.01.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Langgewänd II West“ und den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.

Das Plangebiet liegt am südlichen Ortsrand des Teilorts Hof und Lembach in den Gewannen Steglesäcker/Langgewänd/Hof.

Der Geltungsbereich des Westteils des Plangebiets schließt im Norden an die bestehende Ortsrandbebauung entlang des Amselwegs an und wird im Osten, Süden und Westen durch den bestehenden landwirtschaftlichen Weg, der seinen Beginn in Verlängerung der Brückenstraße nimmt und im Westen entlang des bestehenden Siedlungsrands verläuft, begrenzt.

Der Geltungsbereich des Ostteils des Plangebiets schließt im Norden und Westen an die bestehende Ortsrandbebauung entlang der Straße „Im Langgewänd“ an, wird im Osten durch den entlang des bestehenden Siedlungsrands verlaufenden landwirtschaftlichen Weg begrenzt und erstreckt sich nach Süden bis auf Höhe des bestehenden südlichen Siedlungsrands.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans in der Fassung vom 31.01.2024 maßgebend.

 

Ziele und Zwecke der Planung

Der aktuelle Bedarf an Wohnraum und Wohnbauflächen kann aus dem Bestand heraus allein nicht gedeckt werden. Um den kurz- und mittelfristigen örtlichen Bedarf nach Wohnbaugrundstücke befriedigen zu können hat die Gemeinde beschlossen das Gebiet „Langgewänd II West“ zu erschließen. Um für die geplante Wohnbebauung verbindliches Baurecht zu schaffen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

Beschleunigte Verfahren (§ 215a BauGB i.V.m. § 13a BauGB und § 13 BauGB)

Der Bebauungsplan wurde bislang gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Am 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht geurteilt, dass § 13b BauGB unionsrechtswidrig ist und somit nicht mehr angewendet werden kann. Zwischenzeitlich regelt der § 215a BauGB die Beendigung von Bebauungsplanverfahren die nach § 13b BauGB begonnen wurden.

 

Der vorliegenden Bebauungsplan wird in Anwendung des § 215a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Zu dem Bebauungsplan wurde eine Umweltprüfung durchgeführt und ein Umweltbericht erstellt. Dieser ist nun dem Bebauungsplan beigefügt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung, die Anlagen zur Begründung (Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung, Geotechnische Beurteilung, Verkehrsuntersuchung, Immissionsprognose Geruch, Geräuschimmissionsprognose, Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung), der neu hinzugefügte Umweltbericht sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden vom 16.02.2024 bis einschließlich zum 22.03.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Die genannten Unterlagen können auch unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden und liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Marktplatz1 , 71723 Großbottwar zu den üblichen Dienstzeiten, im frei zugänglichen Foyer, öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse  übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07148-3137 zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Großbottwar, 16.02.2024

gez.

Ralf Zimmermann

Bürgermeister

1_ Zeichnerischer Teil

2_ Textteil

3_ Begründung

4_SAP

5_ Immissionsprognose Geruch

6_Luftbildauswertung auf Kampfmittelbelastung

7_Verkehrsuntersuchung

8_Geotechnische Beurteilung

9_Geräuschimmissionsprognose

10_Umweltbericht