Änderung der CoronaVO-Musik- und Kunstschulen (Gültig ab 16.09.2021)
Großbottwar, den 17. 09. 2021
die zuständigen Landesministerien haben die Corona Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen zum 16. September 2021 an die Stufen-Systematik der neuen CoronaVO angepasst.
Von den Anpassungen betroffen ist primär § 3, in welchem die Testung sowie die Nachweispflicht geregelt ist.
CoronaVO-Musik- und Kunstschulen (Gültig ab 16.09.2021)
Übersicht Regelungen Musikschule
Pressemitteilung der Landesregierung