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Neufassung CoronaVO-Sport (Gültig ab 22.08.2021)

Großbottwar, den 23. 08. 2021

Am Samstag, 21.08.2021 wurde die Neufassung der Corona VO Sport notverkündet. Die Änderungen treten am 22.08.2021 in Kraft und betrifft im Wesentlichen folgende Regelungen:

  • § 2 Abs. 2 Satz 1: Keine Nachweispflicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind.
  • § 2 Abs. 2 Satz 2: Schülerinnen und Schüler einer öffentlichen Schule oder einer entsprechenden Schule in freier Trägerschaft müssen ebenfalls keinen Testnachweis vorlegen. Hier reicht die Vorlage eines Schülerausweises oder einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule.
  • § 2 Abs. 8: Nicht-immunisierten Personen, die Sport im Freien ausüben, ist die Benutzung der Toiletten einer Sportanlage auch ohne Testnachweis gestattet. Ohne Testnachweis ist nicht-immunisierten Personen aber die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Umkleiden, Duschen oder Aufenthaltsräumen untersagt.
  • § 3 Abs. 2: Nicht-immunisierten Personen ist der Trainings- und Übungsbetrieb im Freien ohne Pflicht zur Vorlage eines Testnachweises gestattet. Der Zutritt zu geschlossenen Räumen der Sportstätte und die Teilnahme am dort stattfindenden Trainings- und Übungsbetrieb nur nach Vorlage eines negativen Testnachweises erlaubt. Dies gilt auch für Trainerinnen und Trainer sowie Übungsleiterinnen und Übungsleiter. Ausnahme hiervon gilt für kurzzeitige und notwendige Aufenthalte im Innenbereich.
  • § 4: Das Verbot des Ausschanks und Konsums alkoholhaltiger Getränke während Wettkampfveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen mit über 5.000 Zuschauenden ist aufgehoben. Die örtlichen Gesundheitsämter können jedoch, abhängig von Pandemiegeschehen, für einzelne Veranstaltungen ein Verbot des Verkaufs und Konsums alkoholhaltiger Getränke erlassen. Weiterhin ist erkennbar alkoholisierten Personen der Zutritt zu solchen Veranstaltungen zu verwehren.

 

CoronaVO-Sport (Gültig ab 22.08.2021)