© Stuttgart-Marketing GmbH
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus - CoronaVO-Religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen

16. 10. 2020

Die Landesregierung hat gestern, 15.10.2020, die CoronaVO-Religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfälle erlassen.

 

Im Fall der Pandemiestufe einer landesweiten7-Tage-Inzidenz von über 35 Neuinfektionenpro 100.000 Einwohner gelten für religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen neben den Vorgaben in § 12 Abs. 1 und 2 CoronaVO die folgenden Vorgaben:

 

1. Für Veranstaltungen im Freien gilt die Begrenzung der Zahl der Teilnehmenden gemäß der Vorgabe für Veranstaltungen in § 10 Abs. 3 CoronaVO in der jeweils geltenden Fassung.

 

2. Wer eine Veranstaltung abhält, hat nach § 6 CoronaVO die Daten von Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber den zuständigen Behörden nach §§ 16, 25 IfSG zu erheben und zu speichern. Die Daten sind auf Verlangen den zuständigen Behörden zu übermitteln, sofern dies zur Nachverfolgung von möglichen Infektionswegen erforderlich ist.

 

3. Den Veranstaltern wird empfohlen, für die Teilnahme an der Veranstaltung eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorzusehen.

 

4.Auch für Veranstaltungen bei Todesfällen nach § 12 Abs. 2 CoronaVO muss ein zuvor erstelltes Hygienekonzept gemäß § 5 CoronaVO bestehen.

 

Die Stadt Großbottwar hat aufgrund der derzeitigen Lage hierzu weitergehende Maßnahmen festgelegt. Diese lauten insbesondere:

 

  • Bei einer Bestattung auf einem der Großbottwarer Friedhöfen wird die Teilnehmerzahl auf 100 Personen begrenzt.

 

  • Bei Bestattungen besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während der gesamten Dauer der Bestattung. Dies gilt auch für die Sitzplätze in der Aussegnungshalle.

 

 

 

CoronaVO-Religiöse Veranstaltungen und Veranstaltungen bei Todesfällen

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 
 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html