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Bildung und Teilhabe (BuT)


Allgemeine Informationen

 

Wer kann BuT-Leistungen erhalten?

 

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 0–24 Jahren, die einen Anspruch auf

  • Arbeitslosengeld II/Sozialgeld nach dem Sozialgesetzbuch, Zweites Buch (SGB II)

  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB XII)

  • Kinderzuschlag – KIZ nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG)

  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) oder

  • Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder nach § 3 AsylbLG in Verbindung mit § 6 AsylbLG

haben, können das Bildungs- und Teilhabepaket in Anspruch nehmen.

Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit (18. Geburtstag) erhalten die Leistungen zur Teilhabe bei Sport, Kultur und Freizeiten.

Anspruchsberechtigt sind auch Personen, die zwar ihren laufenden Lebensunterhalt, nicht aber die für Bedarfe des Bildungs- und Teilhabepakets anfallenden Kosten aus eigenen Kräften und Mitteln bestreiten können. Bitte beachten Sie, dass in diesen Fällen von der bewilligenden Stelle weitere Unterlagen zu Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen angefordert werden.

 

 

Welche Leistungen gibt es?

Zu den Leistungen des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) zählen:

  • Leistungen für den persönlichen Schulbedarf wie Stifte, Hefte, Wasserfarben oder ein Schulranzen

  • Mittagsverpflegung für Kinder in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen oder Schulen, wenn dort regelmäßige und gemeinsame Mittagsmahlzeiten angeboten werden

  • außerschulische Lernförderung für Schüler, bei welchen die Erreichung der wesentlichen Lernziele gefährdet ist und die Schule bestätigt, dass durch die Lernförderung vorhandene Lernlücken beseitigt oder verringert oder der Schulabschluss bzw. die Ausbildungsplatzreife voraussichtlich erreicht werden kann

  • Teilnahme an Tagesausflügen und mehrtägigen Klassenfahrten, die von den Schulen oder Kindertageseinrichtungen organisiert werden

  • Schülerbeförderung für Schüler, die die nächstgelegene Schule ihres gewählten Bildungsgangs besuchen. Voraussetzung ist, dass die Schüler tatsächlich auf Schülerbeförderung angewiesen sind und die Kosten nicht bereits von anderer Seite übernommen werden.

  • Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, d.h. z.B. Mitgliedsbeiträge für den Sportverein oder Teilnahmegebühren für die Musikgruppe.


Ansprechpartner

Rentenangelegenheiten / Sozialwesen / Kindergartenanmeldungen

 

Ayfer Keskin
Zimmer: 4
Telefon (07148) 31 - 23


Formulare

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