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Landesfamilienpass


Allgemeine Informationen

Baden-Württemberg ist so vielfältig und reich an Kultur und Freizeitmöglichkeiten, dass es für Familien immer wieder spannend und lohnend ist, das Land zu erkunden. Dabei helfen wir mit unserem Landesfamilienpass. Das Angebot hält für alle etwas bereit, egal bei welchem Wetter oder in welchem Alter die Kinder sind. Mit dem Landesfamilienpass und der jährlich neuen Gutscheinkarte können Familien bis zu 22 Mal kostenlos oder zu einem ermäßigten Eintritt Schlösser, Gärten und Museen in ganz Baden-Württemberg besuchen.


Einen Landesfamilienpass können alle Familien bekommen, die mindestens drei Kinder haben. Alleinerziehende bekommen den Landesfamilienpass bereits mit einem Kind. Außerdem können den Landesfamilienpass Familien beantragen, die ein Kind mit einer schweren Behinderung haben. Familien mit mindestens einem Kind, die Hartz IV beziehen, Kinderzuschlag bekommen oder Familien mit mindestens einem Kind, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, können ebenfalls den Landesfamilienpass beantragen.

Antragsstellung:
persönlich

Unterlagen:
Personalausweis oder Reisepass
Landesfamilienpass (wenn bereits vorhanden)


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Marktplatz 1
71723 Großbottwar