© Stuttgart-Marketing GmbH
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

polizeiliches Führungszeugnis


Allgemeine Informationen

Die Verwaltung nimmt Ihren Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregister entgegen. Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist nicht möglich. Das Originalführungszeugnis dauert in der Regel  6-8 Tage, jedoch erhalten Sie am Tag der Antragsstellung für Ihre Unterlagen eine Bescheinigung über die Beantragung.

Wird für eine Person, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der EU besitzt, ein Führungszeugnis beantragt, wird automatisch ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt.
Dies ist unabhängig davon, welche Art eines Führungszeugnis beantragt wird (normales Führungszeugnis, erweitertes Führungszeugnis, Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde…). Es besteht auch keine Wahlmöglichkeit, kein Europäisches Führungszeugnis zu erhalten. Hat eine Person neben der deutschen Staatsangehörigkeit eine weitere EU-Staatsangehörigkeit oder mehrere, wird ebenfalls ein Europäisches Führungszeugnis ausgestellt. Bei mehreren EU-Staatsangehörigkeiten werden Auskünfte aus allen Herkunftsstaaten eingeholt.

Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten oder gerichtliche Entscheidungen wegen Schuldunfähigkeit.

 

Führungszeugnis (einfach) beantragen

  • Privatführungszeugnis (NB) für private Zwecke

  • Behördenführungszeugnis (OB) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

In Privatführungszeugnissen werden die wichtigsten Angaben aus rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen aufgeführt. Es werden beispielsweise die Straftat und die Höhe der festgesetzten Strafe vermerkt. Nicht aufgenommen werden strafgerichtliche Verurteilungen von untergeordneter Bedeutung, wenn im Bundeszentralregister keine weitere Strafe eingetragen ist. Dies ist beispielsweise bei Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten der Fall.
Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde enthält darüber hinaus noch weitere Angaben. Es führt beispielsweise bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden wie den Widerruf des Waffenscheins oder einer Gewerbeerlaubnis auf. In der Regel werden auch alle Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes angezeigt.
Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis \"Inhalt: keine Eintragung\". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.

 

Führungszeugnis (erweitert) beantragen

Polizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher oft vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein \"erweitertes Führungszeugnis\" vorlegen.

  • das Führungszeugnis (NE) für private Zwecke

  • das Führungszeugnis (OE) zur Vorlage bei einer deutschen Behörde

Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerbern und Bewerberinnen in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten:
Erzieher oder Erzieherin; Lehrer oder Lehrerin; Schulbusfahrer oder Schulbusfahrerin; Bademeister oder Bademeisterin; Sporttrainer oder Sporttrainerin.
In das erweiterte Führungszeugnis werden dieselben Eintragungen wie in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Daneben werden weitere Verurteilungen vermerkt, die einer Arbeit mit Minderjährigen entgegenstehen können, beispielsweise alle Geldstrafen wegen Besitzes von Kinderpornographie oder exhibitionistischer Handlungen.
Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis \"Inhalt: keine Eintragung\". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen.


Unterlagen:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

  • zusätzlich bei einem Behörden-Führungszeugnis (O): Anschrift der Behörde und dortiges Aktenzeichen beziehungsweise Verwendungszweck oder eine Ansprechperson

  • zusätzlich bei  Führungszeugnis (erweitert): schriftliche Aufforderung

  • zusätzlich bei  Gebührenfreiem Führungszeugnis: schriftlicher Antrag auf Befreiung

 

Gebühr: 13,00€

Das polizeiliche Führungszeugnis kann über das Onlineportal des Bundesamtes auch online benatragt werden.

 

§ 30 BZRG - Antrag

§ 30a BZRG - Antrag auf ein erweitertes Führungszeugnis

§ 30b BZRG - Europäisches Führungszeugnis

§ 30c BZRG - Elektronische Antragstellung

§ 31 BZRG -Erteilung des Führungszeugnisses und des erweiterten Führungszeugnisses an Behörden


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Marktplatz 1
71723 Großbottwar

Merkblätter

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).