Fischereischein


Allgemeine Informationen

Zur Ausübung der Fischerei wird unter anderem ein Fischereischein benötigt. Die Verwaltung nimmt den Antrag entgegen und stellt Ihnen den Fischereischein aus. Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugendfischereischeine ausgestellt, die jedoch nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mind. 18 Jahre alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen. Wichtig: Das Jahr in dem der Fischereischein beantragt wird, zählt mit zur Gültigkeitsdauer.

Antragsstellung:
persönlich

Unterlagen:


Gebühren:
Jugendfischereischein: 11,00 Euro
Jahresfischereischein: 15,00 Euro
Erstausstellung für 5 Jahre: 97,00 Euro
Verlängerung für 5 Jahre: 75,00 Euro
Erstausstellung für 10 Jahre : 172,00 Euro
Verlängerung für 10 Jahre: 150,00 Euro


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Marktplatz 1
71723 Großbottwar