Fahrgastbeförderung


Allgemeine Informationen

Für das Führen von Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder Personenkraftwagen im Linienverkehr oder bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten oder Ferienreisen ist zusätzlich zur regulären Fahrerlaubnis eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.

Antrag auf Erteilung einer Fahrgastbeförderung

Voraussetzung für die Erteilung ist der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren sowie Vollendung des Mindestalters von 21 Jahren, bei Krankenkraftwagen der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B von mindestens 1 Jahr und Vollendung des Mindestalters von 19 Jahren.

Die Fahrerlaubnis wird befristet für maximal 5 Jahre erteilt und kann verlängert werden.

Der Antrag ist über das Bürgermeisteramt Ihrer Wohnortgemeinde einzureichen.  

 

Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen:

 

Bei Taxen: Nachweis über ausreichende Ortskenntnisse von der für den jeweiligen Betriebssitz zuständigen Behörde ( Land- oder Stadtkreis bzw. Gemeinde; nur bei Ersterteilung)


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Marktplatz 1
71723 Großbottwar

Formulare

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