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Aufenthaltstitel


Allgemeine Informationen

Für die Bearbeitung und Bewilligung aller ausländerrechtlichen Angelegenheiten (Aufenthaltsgenehmigungen) von Einwohnern, welche nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, ist ausschließlich das Landratsamt Ludwigsburg zuständig. Häufig können Sie sich den Weg dorthin jedoch ersparen, da Anträge wie z.B.

  • Antrag auf Niederlassungserlaubnis (unbefristet)

  • Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

  • Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis

  • Antrag auf Erteilung / Verlängerung der Niederlassungserlaubnis für Kinder unter 16 Jahren

oder

  • ein Übertrag der Aufenthaltserlaubnis in den neuen Reisepass sowie

  • eine Kopie des Passes bzgl. einer Passverlängerung


bei der Verwaltung ausgehändigt oder zur Weiterleitung eingereicht werden. Dies ist häufig der schnellste Weg, da häufig bei den Anträgen eine Bestätigung der Gemeinde notwendig ist.

Die Gemeinde leitet die Unterlagen entsprechend an das Landratsamt Ludwigsburg zur Bearbeitung weiter. Sobald die Genehmigung durch das Landratsamt erteilt wurde, können die Ausweisdokumente direkt bei der Gemeinde abgeholt werden.

Antragstellung:
persönlich und schriftlich

Unterlagen
unterschiedlich, in den meisten Fällen wird benötigt:

  • Wohnungsbescheinigung

  • Ausweisdokument

  • Verdienstbescheinigung (letzte 3 Monate) / Einkommensnachweis

  • 1 biometrietaugliches Lichtbild nach neuen Vorschriften

  • Schulbescheinigung bei Kindern unter 16 Jahren


Weitere Informationen über die notwendigen Unterlagen erhalten Sie beim Landratsamt Ludwigsburg, Ausländerbehörde oder beim Serviceportal Baden-Württemberg.

https://www.service-bw.de/lebenslage/-/sbw/Einreise+und+Aufenthaltstitel-5000405-lebenslage-0

Gebühr:
unterschiedlich, nähere Auskünfte erhalten Sie beim Landratsamt Ludwigsburg, Ausländerbehörde.

 


Ansprechpartner

Bürgerbüro
Marktplatz 1
71723 Großbottwar