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Leitbild

In seiner Klausurtagung am 19.11.2004 und darauffolgend in der Sitzung vom 27.04.2005 hat der Gemeinderat der Stadt Großbottwar zusammen mit dem planenden Büro Prechter + Schreiber auf Grundlage des Landschaftsplanes und unterschiedlicher Entwicklungsszenarien die übergeordneten Ziele der Entwicklung in Großbottwar, Winzerhausen und Hof und Lembach diskutiert und folgendes Leitbild definiert:

I. Leitsatz Nachhaltigkeit

Bei der künftigen Entwicklung soll von einer nachhaltigen Flächennutzung ausgegangen werden. Natürliche Ressourcen sind zur schonen. Soziale und ökonomische Bedürfnisse sollen auf eine nachhaltig ausgewogene Bevölkerungsentwicklung orientiert sein.

Begründung:
Neben dem gesetzlich geforderten sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie Schonung der natürlichen Ressourcen ist hier Nachhaltigkeit auch insofern als Zukunftsfähigkeit zu verstehen, als in verschiedenen Flächennutzungsarten längerfristig mit weitreichenden sozioökonomischen und technischen Veränderungen zu rechnen ist. Bandartige Infrastruktur ist beispielsweise dann zukunftsfähig, wenn deren Trassenkorridore großzügig bemessen sind, um für Zukunftsmedien ausreichende Reserven zu haben. Mit der Globalisierung der Landwirtschaft, mit Neuerungen in der Landbau- und Saatguttechnik und vor allem mit der weltweiten Verlagerung von Produktionsflächen und Märkten ist eine wesentliche Änderung der Bedingungen auch im Planungsgebiet nicht auszuschließen, die beispielsweise gute Böden stärker belastet und Böden mit geringerer Ertragskraft vernachlässigt. Die Analysenkarten des Landschaftsplanes geben Aufschluss über die „Wertigkeit“ solcher Flächen und können bei Paradigmenwandel eine wertvolle Entscheidungshilfe sein. Nachhaltigkeit ist eng verbunden mit Qualität und Dichte von Bebauung. Bei Wohnbebauung soll die ortstypische Dichte nicht wesentlich erhöht werden, weil dadurch das Gesamtgefüge und sein Erscheinungsbild grundsätzlich verschlechtert würde. Die regionalplanerisch geforderte Dichte von 50 EW/ha entspricht diesem Ziel. Bei der Entwicklung von Gewerbegebieten sind die unterschiedlichen Anforderungen insbesondere an die Grundstückgrößen zu berücksichtigen. So Sind Betriebe, die aus Gemengelagen ausgelagert werden sollen (siehe auch Leitsatz VI) eher kleinteilig und benötigen kleinere Grundstücke. Bei Nachfrage von außen soll eher auf größere Ansiedlungen Wert gelegt werden, die aber nicht nur Flächen benötigen, sondern auch einen möglichst hohen Arbeitsplatzbesatz haben. Dieser sollte bei mindestens 25 AP / ha liegen und möglichst hochqualifizierte Mitarbeiter nachfragen. Bezüglich der Bevölkerungsentwicklung spielen auch ökonomische und politische Entwicklungen eine Rolle, die heute noch nicht absehbar sind. Während die Demographie der Eigenreproduktion mittelfristig recht sicher prognostiziert werden kann, sind makro- und mikroräumliche Wanderungen von komplexen Wirkungsgefügen abhängig. Die reine Eigenentwicklung unterstellt eine Sesshaftigkeit der Bevölkerung, die sich die Gesellschaft in Zukunft wohl nicht mehr erlauben kann. Ein ausgeglichener Saldo von Zuwanderung und Anwanderung kann zwar theoretisch gewollt sein, praktisch ist er aber nicht steuerbar. Ausgewogen im Sinne des Leitbilds heißt demnach vorrangig, vernünftige Spielräume für die Zukunftsentwicklung offen zu halten.

II. Innenentwicklung vor Außenentwicklung

Es sollen die vorhandenen Reserven (Baulücken, Nachverdichtung im Bestand) soweit möglich mobilisiert werden.

Begründung:
. Die Verpflichtung des BauGB zur vorranigen Beanspruchung von Innenbereichen in Form von Um- und Nachnutzung oder Nachverdichtung vermeidet in der Regel Eingriffe in Natur und Landschaft, die beim Bauen in der „grünen Wiese“ oder auf dem „braunen Acker“ zwangsläufige Konsequenz sind. Der im Rahmen der FNP-Fortschreibung erstellte „Baulückenplan“ ist eine wichtige Ausgangsgrundlage zur Mobilisierung solcher Optionen. Gerade in den historisch landwirtschaftlichen Ortslagen Großbottwars besteht auch ein erhebliches Um- und Nachnutzungspotential, weil landwirtschaftliche Ökonomiegebäude innerorts nicht mehr genutzt werden. Hier ist i.d.R. Wohnungsbau möglich. Quantitativ kann die Planungsebene FNP dieses Potential im Einzelnen nicht erfassen. Die Motivation der Eigentümer zur Mobilisierung dieses Potentials ist schwer zugänglich. Öffentlichkeitsarbeit kann zu einer Sensibilisierung der Eigentümer und zu einer Änderung der Verhaltensmuster beitragen, während die Ausübung von Zwängen eher zu nachteiligen Ergebnissen führt.

III. Stadt der kurzen Wege

Zur Reduzierung oder Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr sollen die Wohnstandorte den Einrichtungen der Versorgung und des Gemeinbedarfs in möglichst kurzer Distanz zugeordnet werden. Diese Wege sollen auch für Kinder und Ältere möglichst sicher sein.

Begründung:
Motorisierter Individualverkehr gehört zwar zum gesellschaftlichen Fortschritt, wirkt sich aber auch gleichzeitig belastend und gefährdend auf Mensch und Umwelt aus. Motorisierte Individualfahrten lassen sich vorrangig dadurch reduzieren, dass akzeptabele Alternativen angeboten werden. Im Vordergrund steht dabei eine Längenreduzierung von Wegstrecken, die täglich von der Bevölkerung zurückgelegt werden müssen. Gleichsam wichtig ist eine schlüssige Vernetzung solcher Wegeangebote für Fußgänger und Radfahrer. Die Fortschreibung des FNP Großbottwar berücksichtigt den Leitsatz der kurzen Wege insbesondere dadurch, dass größere neue Wohnbaustandorte möglichst kurz und gefahrlos den Versorgungs-, Bildungs- und Betreuungsangeboten zuzuordnen sind. Angesichts der Altersverschiebung in der Wohnbevölkerung gewinnt dieser Leitsatz zusätzlich an Bedeutung, die gefahrlose Benutzbarkeit von Wegen für Kinder sollte selbstverständlich sein.

IV. Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs

Zur Entlastung des Straßennetzes und damit zur Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen sollen die Angebote des ÖPNV verbessert werden. Die Trasse der früheren Bottwartalbahn soll langfristig freigehalten werden.

Begründung:
Auch wenn derzeit bundesweit ein gewisser Rückgang von Individualfahrten mit dem PKW zu verzeichnen ist, bedeutet dies nicht, dass davon alle Fahrzwecke betroffen sind. So belastet der Berufspendlerverkehr weiterhin überproportional das Netz insbesondere der klassifizierten Strassen. Dadurch werden nicht nur Kapazitätsgrenzen erreicht, die immer wieder zur Forderung nach neuen Strassen führen, sondern auch Mensch und Umwelt werden erheblich belastet. Eine durchgängige Bedienung der Wohn- und Arbeitsstandorte sowie deren schlüssige Vernetzung mit Bus und Bahn schafft nachhaltig Abhilfe. Auch wenn derzeit die Wiedereinsetzung der Bottwartalbahn nicht möglich erscheint, so ist doch die Freihaltung dieser Trasse ein sehr wichtiger Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Großbottwars.

V. Stärkung der Naherholungseignung und des Tourismus

Neben der ökologischen Leistungsfähigkeit der Landschaft sollen die vorhandenen Qualitäten des Landschaftsbilds, der Infrastrukturausstattung und der speziellen Weinbaukultur gestärkt werden. Der Tourismus ist auf schonende Weise weiter zu entwickeln und zur Imagebildung Großbottwars zu nutzen.

Begründung:
Die in der Vergangenheit erfolgreiche Entwicklung eines „sanften“ Tourismus ist als Wirtschaftsfaktor für die Stadt, aber vor allem auch als Imagefaktor nicht zu unterschätzen. Diese Form des (Wander-)Tourismus führt gleichzeitig zu einem „Win-Win-Effekt“, weil Vorraussetzung für die Akzeptanz des Erholungsraums ein als schön empfundenes Landschaftsbild ist, das es zu erhalten und zu entwickeln gilt. Die in Großbottwar seit vielen Generationen gepflegte Weinkultur ist als hervorragende Ergänzung für die vorherrschende Zielgruppe zu sehen und einzusetzen. Mangels Übernachtungskapazitäten –insbesondere für größere Gästezahlen- beschränkt sich der Tourismus weitgehend auf Tagesgäste. Hier gilt es, die Potentiale auszuloten. Die bekannte Bottwartalkellerei kann Magnetwirkung ausüben.
Neben einem gut ausgebauten Wegesystem in einer intakten Kulturlandschaft und Naturlandschaft kann ein erweitertes Freizeit-, Erholungs- und Erlebnisangebot zusätzliche Zielgruppen erschließen. Bei allen Bemühungen soll die Zielsetzung „sanfter“ Tourismus, d.h. vorrangig umweltschonender Tourismus, nicht verlassen werden.

VI. Grüne Mitte Großbottwar

Die Auen der Großen Bottwar und der Kleinen Bottwar sollen im Zusammenhang mit Planungen und Maßnahmen des Hochwasserschutzes neu geordnet und soweit möglich „renaturiert“ werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die Gliederung des Siedlungskörpers Großbottwar hinzuwirken und die Verknüpfungsfunktionen von Naherholung und Gemeinbedarfseinrichtungen zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen gleichzeitig dem naturschutzfachlichen Ausgleich dienen.

Begründung:
Hochwassergründen freigehalten wurden, sind auch heute noch wesentliche Strukturelemente des Landschafts- und Siedlungsraums. Die Entwicklung soll darauf abzielen, diese Talräume freizuhalten bzw. freizumachen. Durch geeignete naturschutzfachliche und gestalterische Maßnahmen soll einerseits die ökologische Durchgängigkeit der Gewässer und ihrer Uferbereiche erreicht werden und gleichzeitig die Erlebbarkeit dieser landschaftlichen Hauptlinien verbessert werden. Die damit entstehende Qualität unterstützt auch die Ziele des Leitsatzes V.
Die Talräume sind deshalb auch als „Suchräume“ für Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zu verstehen.
Im Siedlungskörper der Kernstadt Großbottwar spielt der Talraum der Großen Bottwar eine besonders wichtige Rolle, weil hier historisch gewachsene Gemengelagen von Gewerbe, Gartenzonen und teilweise rudimentären Erschließungsanlagen neu geordnet werden sollten. Ziel ist es, längerfristig eine möglichst durchgängige, breite Zone zu entwickeln, die von Bebauung weitestgehend freizuhalten ist und die zwischen dem nördlich bzw. südlich der Großen Bottwar liegenden Stadtgebiet Großbottwars als „grüne Mitte“ fungieren kann. Hier ist eine intensivere Gestaltung und Nutzung als Parkanlage anzustreben.
Die gewünschte Verknüpfung des Siedlungskörpers von Großbottwar und der dortigen Gemeinbedarfseinrichtungen, Versorgungsstandorte und sonstigen Infrastruktur soll einhergehen mit einer weitgehenden Reduzierung der Barriere L 1100. Neben der zerschneidenden Wirkung dieser Strasse, die zunehmende Verkehrsmengen zu bewältigen hat, soll auch deren schädliche Wirkung hinsichtlich Lärm, Abgas und Staub reduziert werden, so dass hier eine deutliche Verbesserung der Wohn- und Arbeitsqualität erreicht wird. Die Möglichkeiten, diese Strasse mit Hilfe einer Umgehungsstrasse ganz oder teilweise aufzulassen, sollen untersucht werden.

VII. Bedarfsgerechte Neubauflächen

Die Nachfrage nach geeigneten Baugrundstücken für Wohnen und Arbeiten soll so befriedigt werden können, dass möglichst keine Verknappung und damit Verteuerung eintritt. Die Nachfrage aus Eigenentwicklung hat Vorrang. Dem zunehmenden Siedlungsdruck durch die aktuellen Industrieansiedlungen in den Nachbargemeinden entlang der A81 soll durch behutsame, abschnittsweise Entwicklung von Bauflächen begegnet werden. Dabei sollen bestehende Baugebiete nicht beeinträchtig werden.

Begründung:
Bereits in der Begründung zu Leitsatz I wird darauf hingewiesen, dass für die Baulandentwicklung vernünftige Spielräume eröffnet werden sollen, ohne dass dadurch andere Ziele des Leitbildes wesentlich beeinträchtigt werden dürfen. Verknappung, beispielsweise durch verstärkte Nachfrage nach Bauland „von außen“, führt unweigerlich zu Verteuerung und damit zu Konflikten mit dem Ziel der Eigenentwicklung. Überzogene Angebotsplanung an Wohnbauflächen führt ebenso unweigerlich zu erhöhtem Druck auf die vorhandene Infrastruktur. Demografisch bedingter Rückgang der Bevölkerung bei ausschließlicher „Eigenentwicklung“ hat u.a. zur Folge, dass vorhandene Infrastruktur nicht ausgelastet werden kann. In diesem Spannungsfeld sollen die Entwicklungsspielräume sorgfältig und verantwortungsbewusst genutzt werden können.
Hinsichtlich der Baulandentwicklung ist ein Überangebot dadurch auszuschließen, dass die verbindliche Bauleitplanung in bedarfsgerechten Abschnitten vorgeht. Die Unwägbarkeit künftiger Entwicklungen betrifft speziell in Großbottwar auch mögliche Gewerbestandorte im Planungsgebiet. Bei der Standortentscheidung für ein großes Forschungs- und Entwicklungszentrum der Robert Bosch GmbH im Nachbarort Abstatt stand letztlich alternativ nur noch Großbottwar (Häslachfeld) zur Debatte. Die verkehrliche Standortgunst, verbunden mit anderen (auch weichen) Standortfaktoren, machen Großbottwar für Gewerbeansiedlung interessant. Insbesondere die Wirtschaftsräume Stuttgart und Heilbronn / Neckarsulm mit ihren Schwerpunkten in der Automobil- und Maschinenbauindustrie sind auf kurze Distanz (A 81) zu erreichen. Mit der Ansiedlung von Arbeitsplätzen könnte zumindest der negative Berufspendlersaldo Großbottwar ausgeglichen werden. Größeren Ansiedlungen wird man sich nicht verschließen wollen, sofern die übrigen Leitsätze dadurch nicht unverträglich verletzt werden.

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