In seiner Klausurtagung am 19.11.2004 und darauffolgend in der Sitzung vom 27.04.2005 hat der Gemeinderat der Stadt Großbottwar zusammen mit dem planenden Büro Prechter + Schreiber auf Grundlage des Landschaftsplanes und unterschiedlicher Entwicklungsszenarien die übergeordneten Ziele der Entwicklung in Großbottwar, Winzerhausen und Hof und Lembach diskutiert und folgendes Leitbild definiert:
Bei der künftigen Entwicklung soll von einer nachhaltigen Flächennutzung ausgegangen werden. Natürliche Ressourcen sind zur schonen. Soziale und ökonomische Bedürfnisse sollen auf eine nachhaltig ausgewogene Bevölkerungsentwicklung orientiert sein.
Begründung:
Neben dem gesetzlich geforderten sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie
Schonung der natürlichen Ressourcen ist hier Nachhaltigkeit auch insofern als
Zukunftsfähigkeit zu verstehen, als in verschiedenen Flächennutzungsarten längerfristig mit
weitreichenden sozioökonomischen und technischen Veränderungen zu rechnen ist.
Bandartige Infrastruktur ist beispielsweise dann zukunftsfähig, wenn deren Trassenkorridore
großzügig bemessen sind, um für Zukunftsmedien ausreichende Reserven zu haben. Mit der Globalisierung der Landwirtschaft, mit Neuerungen in der Landbau- und Saatguttechnik und
vor allem mit der weltweiten Verlagerung von Produktionsflächen und Märkten ist eine
wesentliche Änderung der Bedingungen auch im Planungsgebiet nicht auszuschließen, die
beispielsweise gute Böden stärker belastet und Böden mit geringerer Ertragskraft
vernachlässigt. Die Analysenkarten des Landschaftsplanes geben Aufschluss über die
„Wertigkeit“ solcher Flächen und können bei Paradigmenwandel eine wertvolle
Entscheidungshilfe sein.
Nachhaltigkeit ist eng verbunden mit Qualität und Dichte von Bebauung. Bei Wohnbebauung
soll die ortstypische Dichte nicht wesentlich erhöht werden, weil dadurch das Gesamtgefüge
und sein Erscheinungsbild grundsätzlich verschlechtert würde. Die regionalplanerisch
geforderte Dichte von 50 EW/ha entspricht diesem Ziel. Bei der Entwicklung von
Gewerbegebieten sind die unterschiedlichen Anforderungen insbesondere an die
Grundstückgrößen zu berücksichtigen. So Sind Betriebe, die aus Gemengelagen ausgelagert
werden sollen (siehe auch Leitsatz VI) eher kleinteilig und benötigen kleinere Grundstücke.
Bei Nachfrage von außen soll eher auf größere Ansiedlungen Wert gelegt werden, die aber
nicht nur Flächen benötigen, sondern auch einen möglichst hohen Arbeitsplatzbesatz haben.
Dieser sollte bei mindestens 25 AP / ha liegen und möglichst hochqualifizierte Mitarbeiter
nachfragen.
Bezüglich der Bevölkerungsentwicklung spielen auch ökonomische und politische
Entwicklungen eine Rolle, die heute noch nicht absehbar sind. Während die Demographie der
Eigenreproduktion mittelfristig recht sicher prognostiziert werden kann, sind makro- und
mikroräumliche Wanderungen von komplexen Wirkungsgefügen abhängig. Die reine
Eigenentwicklung unterstellt eine Sesshaftigkeit der Bevölkerung, die sich die Gesellschaft in
Zukunft wohl nicht mehr erlauben kann. Ein ausgeglichener Saldo von Zuwanderung und
Anwanderung kann zwar theoretisch gewollt sein, praktisch ist er aber nicht steuerbar.
Ausgewogen im Sinne des Leitbilds heißt demnach vorrangig, vernünftige Spielräume für die
Zukunftsentwicklung offen zu halten.
Es sollen die vorhandenen Reserven (Baulücken, Nachverdichtung im Bestand) soweit möglich mobilisiert werden.
Begründung:
.
Die Verpflichtung des BauGB zur vorranigen Beanspruchung von Innenbereichen in Form von
Um- und Nachnutzung oder Nachverdichtung vermeidet in der Regel Eingriffe in Natur und
Landschaft, die beim Bauen in der „grünen Wiese“ oder auf dem „braunen Acker“
zwangsläufige Konsequenz sind. Der im Rahmen der FNP-Fortschreibung erstellte
„Baulückenplan“ ist eine wichtige Ausgangsgrundlage zur Mobilisierung solcher Optionen.
Gerade in den historisch landwirtschaftlichen Ortslagen Großbottwars besteht auch ein
erhebliches Um- und Nachnutzungspotential, weil landwirtschaftliche Ökonomiegebäude
innerorts nicht mehr genutzt werden. Hier ist i.d.R. Wohnungsbau möglich. Quantitativ kann
die Planungsebene FNP dieses Potential im Einzelnen nicht erfassen. Die Motivation der
Eigentümer zur Mobilisierung dieses Potentials ist schwer zugänglich.
Öffentlichkeitsarbeit kann zu einer Sensibilisierung der Eigentümer und zu einer Änderung
der Verhaltensmuster beitragen, während die Ausübung von Zwängen eher zu nachteiligen
Ergebnissen führt.
Zur Reduzierung oder Vermeidung von motorisiertem Individualverkehr sollen die Wohnstandorte den Einrichtungen der Versorgung und des Gemeinbedarfs in möglichst kurzer Distanz zugeordnet werden. Diese Wege sollen auch für Kinder und Ältere möglichst sicher sein.
Begründung:
Motorisierter Individualverkehr gehört zwar zum gesellschaftlichen Fortschritt, wirkt sich aber
auch gleichzeitig belastend und gefährdend auf Mensch und Umwelt aus. Motorisierte
Individualfahrten lassen sich vorrangig dadurch reduzieren, dass akzeptabele Alternativen
angeboten werden. Im Vordergrund steht dabei eine Längenreduzierung von Wegstrecken,
die täglich von der Bevölkerung zurückgelegt werden müssen. Gleichsam wichtig ist eine
schlüssige Vernetzung solcher Wegeangebote für Fußgänger und Radfahrer. Die
Fortschreibung des FNP Großbottwar berücksichtigt den Leitsatz der kurzen Wege
insbesondere dadurch, dass größere neue Wohnbaustandorte möglichst kurz und gefahrlos
den Versorgungs-, Bildungs- und Betreuungsangeboten zuzuordnen sind.
Angesichts der Altersverschiebung in der Wohnbevölkerung gewinnt dieser Leitsatz zusätzlich
an Bedeutung, die gefahrlose Benutzbarkeit von Wegen für Kinder sollte selbstverständlich
sein.
Zur Entlastung des Straßennetzes und damit zur Verbesserung der Wohn- und Arbeitsbedingungen sollen die Angebote des ÖPNV verbessert werden. Die Trasse der früheren Bottwartalbahn soll langfristig freigehalten werden.
Begründung:
Auch wenn derzeit bundesweit ein gewisser Rückgang von Individualfahrten mit dem PKW zu
verzeichnen ist, bedeutet dies nicht, dass davon alle Fahrzwecke betroffen sind. So belastet
der Berufspendlerverkehr weiterhin überproportional das Netz insbesondere der
klassifizierten Strassen. Dadurch werden nicht nur Kapazitätsgrenzen erreicht, die immer
wieder zur Forderung nach neuen Strassen führen, sondern auch Mensch und Umwelt
werden erheblich belastet. Eine durchgängige Bedienung der Wohn- und Arbeitsstandorte
sowie deren schlüssige Vernetzung mit Bus und Bahn schafft nachhaltig Abhilfe. Auch wenn
derzeit die Wiedereinsetzung der Bottwartalbahn nicht möglich erscheint, so ist doch die
Freihaltung dieser Trasse ein sehr wichtiger Beitrag zur Zukunftsfähigkeit Großbottwars.
Neben der ökologischen Leistungsfähigkeit der Landschaft sollen die vorhandenen Qualitäten des Landschaftsbilds, der Infrastrukturausstattung und der speziellen Weinbaukultur gestärkt werden. Der Tourismus ist auf schonende Weise weiter zu entwickeln und zur Imagebildung Großbottwars zu nutzen.
Begründung:
Die in der Vergangenheit erfolgreiche Entwicklung eines „sanften“ Tourismus ist als
Wirtschaftsfaktor für die Stadt, aber vor allem auch als Imagefaktor nicht zu unterschätzen.
Diese Form des (Wander-)Tourismus führt gleichzeitig zu einem „Win-Win-Effekt“, weil
Vorraussetzung für die Akzeptanz des Erholungsraums ein als schön empfundenes
Landschaftsbild ist, das es zu erhalten und zu entwickeln gilt. Die in Großbottwar seit vielen
Generationen gepflegte Weinkultur ist als hervorragende Ergänzung für die vorherrschende
Zielgruppe zu sehen und einzusetzen. Mangels Übernachtungskapazitäten –insbesondere für
größere Gästezahlen- beschränkt sich der Tourismus weitgehend auf Tagesgäste. Hier gilt
es, die Potentiale auszuloten. Die bekannte Bottwartalkellerei kann Magnetwirkung ausüben.
Neben einem gut ausgebauten Wegesystem in einer intakten Kulturlandschaft und
Naturlandschaft kann ein erweitertes Freizeit-, Erholungs- und Erlebnisangebot zusätzliche
Zielgruppen erschließen. Bei allen Bemühungen soll die Zielsetzung „sanfter“ Tourismus, d.h.
vorrangig umweltschonender Tourismus, nicht verlassen werden.
Die Auen der Großen Bottwar und der Kleinen Bottwar sollen im Zusammenhang mit Planungen und Maßnahmen des Hochwasserschutzes neu geordnet und soweit möglich „renaturiert“ werden. Hierbei ist insbesondere auch auf die Gliederung des Siedlungskörpers Großbottwar hinzuwirken und die Verknüpfungsfunktionen von Naherholung und Gemeinbedarfseinrichtungen zu entwickeln. Die Maßnahmen sollen gleichzeitig dem naturschutzfachlichen Ausgleich dienen.
Begründung:
Hochwassergründen freigehalten wurden, sind auch heute noch wesentliche
Strukturelemente des Landschafts- und Siedlungsraums. Die Entwicklung soll darauf
abzielen, diese Talräume freizuhalten bzw. freizumachen. Durch geeignete
naturschutzfachliche und gestalterische Maßnahmen soll einerseits die ökologische
Durchgängigkeit der Gewässer und ihrer Uferbereiche erreicht werden und gleichzeitig die
Erlebbarkeit dieser landschaftlichen Hauptlinien verbessert werden. Die damit entstehende
Qualität unterstützt auch die Ziele des Leitsatzes V.
Die Talräume sind deshalb auch als „Suchräume“ für Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der
naturschutzfachlichen Eingriffsregelung zu verstehen.
Im Siedlungskörper der Kernstadt Großbottwar spielt der Talraum der Großen Bottwar eine
besonders wichtige Rolle, weil hier historisch gewachsene Gemengelagen von Gewerbe,
Gartenzonen und teilweise rudimentären Erschließungsanlagen neu geordnet werden sollten.
Ziel ist es, längerfristig eine möglichst durchgängige, breite Zone zu entwickeln, die von
Bebauung weitestgehend freizuhalten ist und die zwischen dem nördlich bzw. südlich der
Großen Bottwar liegenden Stadtgebiet Großbottwars als „grüne Mitte“ fungieren kann. Hier
ist eine intensivere Gestaltung und Nutzung als Parkanlage anzustreben.
Die gewünschte Verknüpfung des Siedlungskörpers von Großbottwar und der dortigen
Gemeinbedarfseinrichtungen, Versorgungsstandorte und sonstigen Infrastruktur soll
einhergehen mit einer weitgehenden Reduzierung der Barriere L 1100. Neben der
zerschneidenden Wirkung dieser Strasse, die zunehmende Verkehrsmengen zu bewältigen
hat, soll auch deren schädliche Wirkung hinsichtlich Lärm, Abgas und Staub reduziert
werden, so dass hier eine deutliche Verbesserung der Wohn- und Arbeitsqualität erreicht
wird. Die Möglichkeiten, diese Strasse mit Hilfe einer Umgehungsstrasse ganz oder teilweise
aufzulassen, sollen untersucht werden.
Die Nachfrage nach geeigneten Baugrundstücken für Wohnen und Arbeiten soll so befriedigt werden können, dass möglichst keine Verknappung und damit Verteuerung eintritt. Die Nachfrage aus Eigenentwicklung hat Vorrang. Dem zunehmenden Siedlungsdruck durch die aktuellen Industrieansiedlungen in den Nachbargemeinden entlang der A81 soll durch behutsame, abschnittsweise Entwicklung von Bauflächen begegnet werden. Dabei sollen bestehende Baugebiete nicht beeinträchtig werden.
Begründung:
Bereits in der Begründung zu Leitsatz I wird darauf hingewiesen, dass für die
Baulandentwicklung vernünftige Spielräume eröffnet werden sollen, ohne dass dadurch
andere Ziele des Leitbildes wesentlich beeinträchtigt werden dürfen. Verknappung,
beispielsweise durch verstärkte Nachfrage nach Bauland „von außen“, führt unweigerlich zu
Verteuerung und damit zu Konflikten mit dem Ziel der Eigenentwicklung. Überzogene
Angebotsplanung an Wohnbauflächen führt ebenso unweigerlich zu erhöhtem Druck auf die
vorhandene Infrastruktur. Demografisch bedingter Rückgang der Bevölkerung bei
ausschließlicher „Eigenentwicklung“ hat u.a. zur Folge, dass vorhandene Infrastruktur nicht
ausgelastet werden kann. In diesem Spannungsfeld sollen die Entwicklungsspielräume
sorgfältig und verantwortungsbewusst genutzt werden können.
Hinsichtlich der Baulandentwicklung ist ein Überangebot dadurch auszuschließen, dass die
verbindliche Bauleitplanung in bedarfsgerechten Abschnitten vorgeht. Die Unwägbarkeit
künftiger Entwicklungen betrifft speziell in Großbottwar auch mögliche Gewerbestandorte im
Planungsgebiet. Bei der Standortentscheidung für ein großes Forschungs- und
Entwicklungszentrum der Robert Bosch GmbH im Nachbarort Abstatt stand letztlich alternativ
nur noch Großbottwar (Häslachfeld) zur Debatte. Die verkehrliche Standortgunst, verbunden
mit anderen (auch weichen) Standortfaktoren, machen Großbottwar für Gewerbeansiedlung
interessant. Insbesondere die Wirtschaftsräume Stuttgart und Heilbronn / Neckarsulm mit
ihren Schwerpunkten in der Automobil- und Maschinenbauindustrie sind auf kurze Distanz
(A 81) zu erreichen. Mit der Ansiedlung von Arbeitsplätzen könnte zumindest der negative
Berufspendlersaldo Großbottwar ausgeglichen werden. Größeren Ansiedlungen wird man sich
nicht verschließen wollen, sofern die übrigen Leitsätze dadurch nicht unverträglich verletzt
werden.
Fast durch das ganze Jahr finden in Großbottwar und Umgebung Weinfeste statt.