(Mit Klick auf den Link gelangen Sie zum Kartenausschnitt des Strassenverzeichnisses)
Der Waldspielplatz im Kälbing bietet neben einem schönen Spielplatz auch Grillstellen und Rastgelegenheiten.
Für die Benutzung des Waldspielplatzes „Kälbling“ durch Organisationen, Vereine, Jugendgruppen oder geschlossene Gesellschaften ab 15 Personen (bis max. 60 Personen) ist grundsätzlich die Genehmigung der Stadtverwaltung Großbottwar erforderlich.
Die komplette Benutzungsordnung können Sie hier herunterladen:
Benutzungsordnung Waldspielplatz Kälbling (waldspielplatz_kaelbling.pdf)
Frau Melanie Bachmann
Vorzimmer des Hauptamtes
Zi.: 13
Tel.: 07148/31 - 12
eMail: m.bachmann@grossbottwar.de

(Quelle: © Ramlow Verlag, Stuttgart)
Eine vergrößerte Ansicht das Kartenausschnittes steht Ihnen hier zur Verfügung:
Kartenausschnitt "Waldspielplatz Kälbling" (waldspielplatz_kaelbling.pdf)
Am Kreisel Ortsein- oder ausgang Großbottwar Richtung Marbach, Steinheim und Autobahnzubringer, Richtung Autobahn abbiegen und dann gleich danach links abbiegen.
Links halten, der Straße folgen, die den Berg hinauf führt.
Parkmöglichkeiten zum Waldspielplatz sind ausgeschildert.
Ein detailierter Überblick zu den städtischen Einrichtungen: