Für den Besuch der Einrichtung wird ein Elternbeitrag erhoben. Der Beitrag ist in der jeweils fesgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Er ist jeweils im voraus bis zum 5. des Montas zu zahlen. Der monatliche Beitrag beträgt (ab 01.09.2009) für ein Kind aus einer Familie mit einem Kind 84 € mit zwei Kindern 64 € mit drei Kindern 43 € mit vier und mehr Kindern 15 € Bei einer Bemessung des Beitrags werden alle im Haushalt der Familie lebenden Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zugrunde gelegt. Stichtag ist jeweils der 1. des nächsten Monats. Wird ein Kind während des Monats aufgenommen, ist der Elternbeitrag anteilig zu bezahlen. • Für Kindergartengruppen mit flexiblen Öffnungszeiten wird wegen des erhöhten Personalaufwands ein zusätzlicher Beitrag von monatlich 10 € je Kind erhoben. • Für Vormittags- (bzw. Halbtages-) Gruppen wird die Gebühr nach Absatz 1 im Verhältnis zur Öffnungszeit (aufgerundet auf volle Eurobeträge) erhoben. • Familien mit zwei oder mehr, Alleinerziehende mit einem oder mehr kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben und bei denen das Familieneinkommen die jeweils gültigen Einkommensgrenzen nach dem Wohngeldgesetz nicht übersteigt, erhalten auf Antrag eine Ermäßigung von 20% der Elternbeiträge beim Besuch eines städtischen Kindergartens. Eine Änderung der Beiträge und des Essensgeldes bleibt vorbehalten. Bei Abmeldung eines Kindes ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde. Der Elternbeitrag ist auch für die Ferien der Einrichtung und für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten. Für Kinder, die in die Schule aufgenommen werden, endet im letzten Kindergartenjahr die Zahlungspflicht mit Ablauf des Monats Juli. Für den Besuch der Ganztagesbetreuung (ab 01.09.2009) beträgt der monatlicher Elternbeitrag für ein Kind aus einer Familie: - mit einem Kind 242,- € - mit zwei Kindern 204,- € - mit drei Kindern 164,- € - mit vier und mehr Kindern 112,- € Der Elternbeitrag beinhaltet auch einen Essengeldanteil von monatlich 55,- €. Sollten Sie Ihr Kind für die Ganztagesbetreuung anmelden wollen, setzen Sie sich bitte mit Frau Stefanie Maier, Telefon (0 71 48) 31-23 in Verbindung.
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Eine weitere Neuerung ab dem neuen Kindergartenjahr hat der Gemeinderat beschlossen. Erstmals können Kinder ab 2 Jahren und 10 Monaten in den Kindergarten aufgenommen werden, wenn Vater und Mutter mit Ablauf der Elternzeit ab dem 3. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten werden. Voraussetzung jedoch ist, dass im Kindergarten Plätze frei sind. Da Kinder unter 3 Jahren rechnerisch zwei Kindergartenplätze beanspruchen, wird in diesem Fall auch die doppelte Kindergartengebühr erhoben. Wenn Sie an einer frühzeitigen Aufnahme interessiert sind, setzen Sie sich mit Frau Stefanie Maier Telefon (0 71 48) 31-23 in Verbindung.
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Das können Sie im Rathaus im Bürgerbüro erledigen. Gerne wird Ihre Anmeldung dort entgegengenommen. Um Ihnen das Anmeldeverfahren zu erleichtern und Ihnen unnötige Wege zu ersparen, können Sie die Formulare hier als PDF-Datei herunterladen und ausgefüllt zur Anmeldung mitbringen. Zunächst benötigen Sie den Anmeldebogen mit den näheren Angaben zu Ihrem Kind. Zusätzlich benötigen wir nach § 4 Kindergartengesetz eine ärztliche Bescheinigung, daß Ihr Kind gesund ist und aus ärztlicher Sicht einem Kindergartenbesuch nichts entgegensteht. Wichtig ist zudem die Einzugsermächtigung für den Kindergartenbeitrag. Der Besuch unserer Einrichtung wird über unsere Benutzungsordnung geregelt.
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Manchmal kommt es vor, daß Termine es nicht möglich machen Ihr Kind rechtzeitig vom Kindergarten abzuholen. Oma, Tante, Nachbar oder Freundin, etc. sollen einspringen. Damit Ihr Kind in solchen Fällen in die richtigen Hände gegeben wird, bitten wir Sie die Einverständniserklärung zur Abholung im Kindergarten abzugeben, Unsere Erzieherinnen achten dann darauf, die Kinder nur an diese Personen mitzugeben.
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Mit der Einverständniserklärung., die Sie den Erzieherinnen im Kindergarten aushändigen ebnen Sie Ihrem Kind den Weg zu neuen Erfahrungen zu neuen Erfahrungen und mehr Verantwortungsübernahme. In der Regel wird Ihr Kind nun 5 Jahre alt sein und sich auf die Schule vorbereiten.
Bedenken Sie jedoch bitte, daß die letztendliche Verantwortung für den Nachhauseweg bei Ihnen liegen wird.
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Kinderkrankheiten gehören in der Entwicklung dazu und doch wünscht man sich kein krankes Kind. Um Ansteckungsgefahren vorzubeugen, benötigen wir nach einer ansteckenden Krankheit eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die ärztlich abgesichert ist.
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Manchmal sind Veränderungen notwendig. Solche Veränderungen haben jedoch Auswirkungen auf unsere Arbeit.
Mit der Veränderungsmitteilung ermöglichen Sie uns auf ihre Wünsche zu reagieren und Sie so gut als möglich zu unterstützen.
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Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
Frau Cornelia Ostwald
Marktplatz 1 71723
Großbottwar
Sprechzeiten:
Mo 8.00 - 12.00 Uhr
und 13.00 - 18.00 Uhr
Di 8.00 - 12.00 Uhr
und 12.45 - 16.45 Uhr
Mi 8.00 - 12.15 Uhr
Do 8.00 - 12.00 Uhr
Telefon (0 71 48) 31-51
C.Ostwald@Grossbottwar.de